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27.7.2010

Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

 

Ziel: Mehr Gerechtigkeit und Transparenz bei Abrechnung

Der Offenburger Gemeinderat beschloss am 26. Juli in öffentlicher Sitzung (eine Gegenstimme), dass die Stadtentwässerung die Vorbereitungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr veranlassen soll.

Seit Bestehen der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden in Offenburg die Kosten hierfür über eine Abwassergebühr, welche als Berechnungsgrundlage den Frischwasserverbrauch hat, einfach und plausibel abgerechnet. In Offenburg liegt die Abwassergebühr unter dem Landesdurchschnitt von 2,19 €/m³ und beträgt aktuell 2,05 €/m³.

Veränderungen Rechung tragen
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in seinem Urteil vom 11.3.2010 entschieden, dass die Abwassergebühren nicht mehr nach dem einheitlichen Frischwassermaßstab – bezogenes Frischwasser ist gleich eingeleitetes Abwasser -, sondern getrennt nach Abwasser und Niederschlagswasser erhoben werden müssen.
Hiermit will man geänderten Wohn- und Lebensgewohnheiten Rechnung tragen, die zu unterschiedlichen Frischwasserverbräuchen und stark schwankenden Anteilen am Niederschlagswasserabfluss geführt haben, und somit zu einer Ungleichbehandlung bei der Abrechnung des Abwassers nach dem Frischwassermaßstab führen. Das Schmutzwasser ist bei Wohnbebauung regelmäßig personenabhängig. Die Menge des abgeleiteten Niederschlagswassers wird jedoch durch die Größe der versiegelten Grundstücksfläche bestimmt. Hinzu kommt, dass bei gewerblich und industriell genutzten Grundstücken sowie bei stark verdichteter Wohnbebauung sich atypische Relationen zwischen Frischwasserverbrauch und Niederschlagswasser ergeben.

Enorme Herausforderung
Bei der gesplitteten Abwassergebühr wird ein Anteil des Gebührenaufkommens über die Schmutzwassergebühr - Bemessung weiter nach dem Frischwassermaßstab - und einem Anteil für die Niederschlagswassergebühr – bemessen nach dem Maß des Anschlusses von versiegelten Grundstücksflächen an die öffentliche Kanalisation - abgerechnet.
Die Erhebung der notwendigen Daten für die gesplittete Abwassergebühr, insbesondere die Flächendaten, stellt die Kommunen vor eine enorme Herausforderung. In Offenburg sind rund 12.500 Grundstücke zu bearbeiten und geänderte Abwassergebührenbescheide zu erstellen.
Als rechtssicher und bürgerfreundlich ist das Allgemeine-Liegenschafts-Kataster-Modell mit Befliegung zu bezeichnen. Hier werden aus Luftbildern und der Grundkarte die versiegelten Flächen und die Versiegelungsgrade durch die Verwaltung ermittelt und dem Bürger zur Prüfung überlassen. Nach Zustimmung durch den Bürger bzw. Einarbeitung von Änderungsanträgen erfolgt auf Basis dieser Daten die Berechnung der Niederschlagswassergebühr.

Bei kleineren Gemeinden ist auch das reine ALK-Modell ohne Befliegung denkbar; hier werden dem Bürger an Hand eines Lageplans nur die Grundstücksgröße und die zu diesem Zeitpunkt bekannte Bebauung zur Verfügung gestellt. Die versiegelten und angeschlossenen Flächen muss der Bürger selbst aufmessen und die Art der Oberfläche zur Ermittlung der Versiegelungsart angeben. Ein Verfahren, das dem Bürger mehr Engagement abverlangt, jedoch auch günstiger in der Umsetzung ist.

 
Frühzeitige Information
Welches Verfahren letztlich zur Ausführung kommt, ist noch offen; die Verwaltung wird die Bürger frühzeitig mit entsprechenden Presseinformationen, Flyern und Infoveranstaltungen über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr informieren. Auch während der Bürgerbefragung werden Beratungs- und Auskunftsplätze bereitgestellt.

Mit der gesplitteten Abwassergebühr soll eine höhere Gerechtigkeit und Transparenz bei der Abrechnung erfolgen. Dies wird mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen in Baden-Württemberg, die letztlich die Bürger über die gesplittete Abwassergebühr bezahlen müssen, erkauft. Mit einer Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist  nicht vor dem 1.1.2013 zu rechnen.