Nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von Regelungen der StVO genehmigen. Es soll jedoch gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum § 46 StVO eine Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist immer schriftlich mit ausführlicher Begründung zu beantragen.
Ausnahmegenehmigungen können auf Dauer (Befristung auf 1 Jahr/sehr strenge Anforderungen an die Dringlichkeit) oder im konkret begründeten Einzelfall erteilt werden.
Beispiele für mögliche Ausnahmegenehmigungen:
1. Schwertransporte
2. Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW
3. Das Befahren gesperrter Wege.
4. Das Befahren der Fußgängerzone zum Be- und Entladen
außerhalb der Lieferzeiten von 19 Uhr - 11 Uhr.
5. Parkerleichterung für Geschäftsanlieger in der Innenstadt (nur Betriebe mit stetigem Zulieferverkehr)
6. Marktbeschicker
7. Halten/Parken im Stadtgebiet von Offenburg
Ausnahmegenehmigungen die vom BürgerbüroBauen im Technischen Rathaus bearbeitet werden:
1. Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
(außergewöhnliche Gehbehinderung)
2. Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte -besonderer Personenkreis -
3. Bewohnerparkausweise
4. Ausnahmegenehmigungen für das Anfahren von Baustellen
5. Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Erlaubnisse für die Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen
Nach § 29 Abs. 2 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Beispiele hierfür sind:
Straßenfeste, Fastnachtsumzüge etc., Volkswanderungen, Volksradfahren...
Wer auf öffentlicher Verkehrsfläche - z. B. Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge, Werbeveranstaltungen, sonstige Aktionen durchführen möchte -, benötigt dazu eine Erlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde.
Ein formloser Antrag ist hierzu ausreichend. Folgende Angaben sind erforderlich:
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Antragsteller, Organisation
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Anschrift des Verantwortlichen
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Umfang der Veranstaltung
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Ort, Datum, Zeit, ggf. Plan/Skizze
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Zweck der Veranstaltung
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ggf. Versicherungsnachweis
Gebühren: 26 bis 51 Euro
Bei Veranstaltungen mit größerem Regelungsbedarf erfolgt die Gebührenfestsetzung nach zeitlichem Aufwand.

