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Baumschutzverordnung

Mit der Baumschutzverordnung, die seit 1986 gültig ist, sind alle Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (langsamwachsende Bäume bereits ab 40 cm) auf der Gemarkung der Kernstadt Offenburgs geschützt.

Soll ein Baum gefällt werden, ist ein formloser Antrag mit Angaben zum Baum und Begründung erforderlich.

Näheres finden Sie in der Broschüre zur Baumschutzverordnung.