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Einreise zum vorübergehenden Aufenthalt oder zum Daueraufenthalt

Ausländerbüro

Allgemeine Pass- und Aufenthaltstitelpflicht


Ausländerinnen und Ausländer dürfen in Deutschland grundsätzlich nur einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.

Daneben ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.

Dazu zählt neben der Aufenthaltserlaubnis,  der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (jeweils ausgestellt von den Ausländerbehörden in Deutschland) auch das Visum (ausschließlich zur Einreise, ausgestellt von den deutschen Vertretungen im Ausland). 

Nur in wenigen Ausnahmefällen, z. B. bei EU-Staatsangehörigen, gilt Befreiung von der Pass- und Aufenthaltstitelpflicht.