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Informationen zur Berufsschule

Berufliche Gymnasien

Dreijährige Aufbauform (KL 11-13)

- Haushalts- und ernährungswissenschaftliche Richtung
- Technische Richtung (TG)
- Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG)

Aufnahmevoraussetzungen
Für alle Richtungen der dreijährigen Beruflichen Gymnasien
gelten die gleichen Aufnahmebedingungen:

  • Der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder der Abschluss der Freiwilligen 10. Hauptschulklasse, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden
    Pflichtfremdsprache (Englisch oder französisch) ein Durchschnitt von mindestens 3.0 erreicht sein muss und in keinem dieser Fächer die Note schlechter als "ausreichend" sein darf
  • Das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums.
  • Zum Schuljahresbeginn der Klasse 11 darf das 19. Lebensjahr - bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr - noch nicht vollendet sein. Wenn besondere Umstände vorliegen, kann die Schulleitung eine Ausnahme zulassen.

Unterrichtsfächer
In der 11. Klasse sind die in den Stundentafeln aufgeführten Fächer für alle Schüler/innen verbindlich. In der 12. und 13. Jahrgangsstufe sind Grund- und Leistungskurse vorgesehen, die der Schulrichtung entsprechen.


Prüfungen, Abschlüsse

Am Ende der Klasse 13 erfolgt die Abiturprüfung. Sie führt zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife.
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt - mit Ausnahme einiger Fächer - zum Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule in Baden-Württemberg. Sie wird Schülern und Schülerinnen zuerkannt, die nur in einer Fremdsprache unterrichtet worden sind.

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an einer Hochschule oder Fachhochschule. Sie wird zuerkannt, wenn eine zweite Fremdsprache entweder
- in den Klassen 7-10 des Gymnasiums oder
- in den Klassen 11 - 13 des Beruflichen Gymnasiums nach Niveau B oder - in den Klassen 7 - 10 der Realschule sowie in Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums nach Niveau A unterrichtet wurde.

Sechsjährige Aufbauform (Kl. 8-13)

" Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WAG)"

Der sechsjährige Bildungsgang wirtschaftswissenschaftlicher Richtung beginnt mit Klasse 8 und endet nach Klasse 13 mit der Abiturprüfung. Damit können Schülerinnen bzw. Schüler nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 7 einen Haupt- oder Realschule ohne Zeitverlust die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Aufnahmebedingungen

Ohne Aufnahmeprüfung werden aufgenommen:

  • Schüler/innen, die in die Klasse 8 der Hauptschule versetzt sind, wenn sie im Anmeldezeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note "gut" erreicht haben
  • Schüler/innen, die in Klasse 8 der Realschule versetzt sind, wenn sie in zwei der Fächer Deutsch. Englisch und Mathematik mindestens die Note "gut" und im dritten die Note "befriedigend" erreicht haben sowie eine Durchschnittsleistung von 3,0 in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern vorweisen können;
  • Schüler/innen, die in Klasse 8 eines Gymnasiums versetzt sind.

Aufnahme mit Prüfung:
Schüler/innen der Haupt- oder Realschule, die zwar nach Klasse 8 versetzt sind, die übrigen Voraussetzungen jedoch nicht erfüllen, können nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik aufgenommen werden. Die Prüfungsaufgaben werden dem Stoffgebiet des 7. Schuljahres der Hauptschule entnommen.

Berufskolleg

BERUFSKOLLEG l (BK l) (einjährige Vollzeitschule)

Das Berufskolleg l soll in erster Linie zum Beruf hinführen. Im Vordergrund steht die Vermittlung qualifizierter beruflicher Tätigkeiten in Verbindung mit vertiefender Allgemeinbildung und praxisnahen Lerninhalten.

- Berufskolleg für Ernährung und Landwirtschaft l
- Kaufmännisches Berufskolleg l
- Technik und Medien

Aufnahmevoraussetzungen:

Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums oder
* Fachschulreife oder
* Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand, z. B. "9+1-Modell" der Hauptschule.

Abschluss:
Der Abschluss am Berufskolleg l soll je nach Fachrichtung in pflegerische und sozialpädagogische Berufe bzw. in Berufe der Wirtschaft und Verwaltung oder in spätere Bürotätigkeit einführen.

BERUFSKOLLEG II (BK II) (einjährige Vollzeitschule)

Kaufmännisches Berufskolleg II / Profil Wirtschaft
und Datenverarbeitung

Aufnahme:
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs l mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten aller Kernfächer (E. BWL, D).

Abschluss:
Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in Mit einer Zusatzprüfung wird die Fachhochschulreife erlangt.

BERUFSKOLLEG ZUM ERWERB DER FACHHOCHSCHULREIFE (1BKFH) (einjährige Vollzeitschule)

Die Ausbildung soll, aufbauend auf dem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung, durch vertieften allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht zum Studium an einer Fachhochschule qualifizieren. In Offenburg gibt es das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in zwei Fachrichtungen:

  • Fachrichtung Technik an der Gewerbeschule Offenburg
  • Fachrichtung Wirtschaft an den Kaufmännischen Schulen Offenburg

3 Aufnahmevoraussetzungen:

  • * Mittlerer Bildungsabschluss durch
    die Fachschulreife oder
    den Realschulabschluss oder
    die Versetzung in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder den Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes, z. B.:
    "9+1-Modell" der Hauptschule (Werkrealschule), "9+3-Modell" aus Haupt- und Berufsschulabschluss mit Zusatzunterricht (mindestens 80 Stunden Mathematik und 120 Stunden Englisch).
  • Eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, ggf. in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder eine Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
  • Bei ausländischen Bewerbern für das Berufskolleg sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich.


Abschluss:
Durch das Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben.

Zweijährige Berufsfachschulen - zum Erwerb der Fachschulreife

  • Die zweijährige Berufsfachschule baut auf dem Hauptschulabschluss auf. Sie hat eine doppelte Zielsetzung:
  • Sie führt durch erhebliche Erweiterung der Allgemeinbildung auf das Niveau der Fachschulreife.
  • Sie vermittelt eine dem jeweiligen Berufsfeld entsprechende fachtheoretische und fachpraktische Grundausbildung.
    - Zweijährige Gewerblich-Technische Berufsfachschule an der Gewerbeschule
    - Berufsfeld Elektrotechnik - Berufsfeld Metalltechnik
    - Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege
    - Hauswirtschaftilch-Sozialpädagogische Berufsfachschule - an den Haus- und Landwirtschaftlichen Schulen
    - Kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) - an den Kaufmännischen Schulen Offenburg -


Aufnahme:
Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule ist der Hauptschulabschluss, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und in den Fächern Englisch und Mathematik mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss ("9+2-Modell") oder
* die Halbjahresinformation und das Jahreszeugnis der Klasse 8 der Hauptschule, wobei mindestens die Note "gut" in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erreicht sein muss und am Zusatzunterricht teilgenommen wurde (Schulversuch) oder
* das Zeugnis einer Realschule oder eines Gymnasiums mit dem Versetzungsvermerk nach Klasse 10 oder
- das Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note "mangelhaft" erteilt sein darf oder
- der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.


Abschluss:
Mit dem Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule ist die Fachschulreife verbunden. Sie ist mit dem Realschulabschluss (Mittlere Reife) gleichwertig.

Berechtigungen:
Die Fachschulreife eröffnet folgende Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung:

  • Berufsausbildung in allen Ausbildungsgängen, die einen mittleren Bildungsabsehluss voraussetzen. Bei Aufnahme einer der Fachrichtung entsprechenden Ausbildung wird der Besuch der Berufsfachschule gemäß Anrechnungsverordnung angerechnet.

* Eintritt in ein Berufskolleg
* Eintritt in ein Berufliches Gymnasium, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Einjährige Berufsfachschulen

Die einjährige Berufsfachschule vermittelt Schulabgängern theoretische und praktische Grundkenntnisse für die spätere Berufsausbildung. Sie schließt mit einer fachpraktischen Abschlussprüfung.

  • Einjährige Gewerblich-Technische Berufsfachschule an der Gewerbeschule
  • Berufsfeld Elektrotechnik
  • Berufsfeld Holztechnik
  • Berufsfeld Metalltechnik mit den Schwerpunkten: Installations- und Metallbautechnik, Fertigungstechnik, Kraftfahrzeugtechnik

Der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule entspricht bei Eintritt in eine einschlägige Berufsausbildung dem ersten Ausbildungsjahr.

  • Einjährige Hauswirtschaftliche Berufsfachschule

- an den Haus- und Landwirtschaftlichen Schulen -
Die Hauswirtschaftliche Berufsfachschule vermittelt hauswirtschaftliches Grundwissen mit dem Ziel, die Aufgaben der privaten Haushalte zu erkennen und zu einer sozialökonomischen Haushaltsführung zu befähigen. Die Abschlussprüfung befreit vom Besuch der dreijährigen Hauswirtschaftlichen Berufsschule. Auf eine hauswirtschaftliche Ausbildung wird die Berufsfachschule angerechnet. Das Abschlusszeugnis gilt als Zulassung für die Ausbildung zum/zur Wirtschafter/in oder Kinderpfleger/in.

Berufsaufbauschulen (Zweiter Bildungsweg)

Die Berufsaufbauschule (Mittelstufe) ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges. Sie bietet Schülern und Schülerinnen mit Berufsabschluss oder mit entsprechender beruflicher Erfahrung die Möglichkeit, mit einem Jahr Vollzeitunterricht ihre allgemeine Bildung zu erweitern und einen mittleren Bildungsabschluss (Fachschulreife) zu erlangen. Die Berufsaufbauschule ist entsprechend den verschiedenen beruflichen Bereichen gegliedert in den allgemeingewerblichen, gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Typ.

  • Gewerblich-technische Berufsaufbauschule

- an der Gewerbeschule Offenburg -

  • Kaufmännische Berufsaufbauschule


Aufnahme
Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand, z. B. das Versetzungszeugnis in die 10. Klasse einer Realschule oder eines Gymnasiums,
    * das Abschlusszeugnis der Berufsschule und
    * der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens vierjährige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen.

Abschluss:
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsaufbauschule wird die Fachschulreife erworben, die mit dem Realschulabschluss (Mittlere Reife) gleichwertig ist.

Berechtigungen:

  • Eintritt in das Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Eintritt in ein Berufliches Gymnasium, sofern die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
  • Abendrealschule Offenburg
  • Abendgymnasium Offenburg

Berufsschulen

Im Rahmen des dualen Ausbildungssystems ist die Berufsschule eine berufsbegleitende Pfichtschule. Sie baut auf der allgemeinbildenden Schule auf und begleitet die Berufsausbildung bis zu deren Ende. Sie muss von den Jugendlichen besucht werden, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht einen Ausbildungsvertrag abschließen.

Berufsschulpflicht:
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule dauert drei Jahre. Sie endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendetwird. Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Ausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Abschluss der Ausbildung berufsschulpflichtig. Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beginnt, kann die Berufsschule mit allen Rechten und Pflichten bis zum Abschluss seiner Ausbildung besuchen. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf, so endet die Berufsschulpflicht mit Bestehen der Prüfung. Entsprechend der Berufsrichtung ist eine der nachstehenden Berufsschulen zu besuchen:

  • Gewerbliche Berufsschule
  • Kaufmännische Berufsschule
  • Landwirtschaftliche Berufsschule
  • Hauswirtschaftliche Berufsschule
  • Sonderberufsschule (gewerblich-technisch, land- und hauswirtschaftlich, kaufmännisch)

Zusätzliche Berechtigungen:

- Dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand:

Berufsschülern und Berufsschülerinnen ohne Hauptschulabschluss, welche die Abschlussprüfung der Berufsschule und die vorgeschriebene berufliche Abschlussprüfung bestanden haben, wird bestätigt, dass der erreichte Bildungsstand dem Hauptschulabschluss gleichwertig ist. Dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungstand aus Hauptschulabschluss und Berufsausbildung (9+3):
Nach dem Abschluss der Berufsschule und einer Berufsausbildung wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, wenn in folgenden Zeugnissen eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,5 erreicht wird:

- Hauptschulabschlusszeugnis,
- Berufsschulabschlusszeugnis,
- Zeugnis der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren.

Berufsvorbereitungsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr ist eine einjährige Vollzeitschule für berufsschulpflichtige Jugendliche. Sie muss besucht werden, wenn die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist und keine betriebliche oder schulische Ausbildung anschließt. Um den persönlichen Voraussetzungen der Jugendlichen Rechnung zu tragen und eine optimale Förderung zu ermöglichen, werden sie einer der folgenden Gruppen zugeordnet:

1. Jugendliche ohne ausreichende Sprachkenntnisse
2. Jugendliche mit Lern-und Leistungsproblemen
3. Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf
4. Normalform

Das Berufsvorbereitungsjahr führt die Teilnehmer/innen zur Berufsreife und bietet ihnen Hilfen zur Berufswahl. Sie lernen zwei bis drei Berufe theoretisch und praktisch kennen und absolvieren in einem davon ein mehrwöchiges Betriebspraktikum.

  • Berufsvorbereitungsjahr - gewerblicher Bereich
    - an der Gewerbeschule -
  • Berufsvorbereitungsjahr - hauswirtschaftlicher Bereich
    - an den Haus- und Landwirtschaftlichen Schulen -

Abschluss:
Fachtheoretische und fachpraktische Abschlussprüfung. Durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch können Teilnehmer/innen der Regelform einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreichen.

Berechtigungen:
Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Arbeitsverhältnis. Durch den Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.

Berufsförderung im CJD Jugenddorf Offenburg

Das CJD Jugenddorf Offenburg ist eine überregionale Einrichtung, in der jungen Menschen mit Behinderungen eine berufliche Erstausbildung ermöglicht wird.

 

Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit, über die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis, über Jugendämter oder über andere Kostenträger. In der Sonderberufsfachschule (berufsvorbereitend) können sich Schülerinnen und Schüler direkt bewerben.

 

Berufsvorbereitung

In berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wird eine intensive und breit gefächerte berufliche Orientierung angeboten. Berufserprobungen können zwischen 9 und 18 Monaten dauern.

 

Sonderberufsfachschule (berufsvorbereitend)

Die Sonderberufsfachschule richtet sich an Abgänger und Abgängerinnen von Förderschulen im Ortenaukreis. Die Sonderberufsfachschule bietet die Schwerpunkte Technik, Dienstleistung, Nahrung und Umwelt.

 

 

Sonderberufsschule

Die berufsbildende Sonderberufsschule richtet sich an Auszubildende in den Berufsfeldern Metall-, Bau- und Holtechnik, Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Wirtschaft und Verwaltung. Sie ist eine Teilzeitschule mit 2 Schultagen pro Woche und dauert je nach Ausbildungsberuf 2 oder 3 Jahre.

 

Berufsausbildung

Die berufliche Qualifizierung wird in Kooperation mit Betrieben in der Ortenau durchgeführt. Ausgebildet wird in den Berufsfeldern Metalltechnik, Holztechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Bautechnik, Agrarwirtschaft (Fachrichtung Zierpflanzenbau und Garten- und Landschaftsbau), Wirtschaft und Verwaltung, Ernährung und Hauswirtschaft.

 

Die Berufsausbildung schließt mit der Prüfung vor den zuständigen Kammern oder Regierungspräsidien ab.

 

Begleitend zur beruflichen Qualifizierung

  • Vielfältige Sport- und Freizeitangebote
  • Sozialpädagogische Begleitung im Wohnbereich
  • Psychologische, medizinische und heilpädagogische Unterstützung bei der Bewältigung der Anforderungen
  • Integrationshilfen beim Übergang von der Ausbildung in Arbeit

 


 

 

Albert-Schweitzer-Werkstätten (Lebenshilfe)


Die Albert-Schweitzer-Werkstätten sind eine Einrichtung zur Eingliederung behinderter Jugendlicher und Erwachsener in das Arbeitsleben. Sie sind eine Stätte der beruflichen Rehabilitation. Das Angebot für Wirtschaft und Handel umfasst:

  • Maschinengebundene Teilefertigung hoher Präzision in Metall, Holz, Druck und Textil
  • Handelsartikel aus eigener Produktion
  • einfache Montage- und Verpackungsarbeiten
    Den Werkstätten ist eine Wohnstätte in Uffhofen angeschlossen.

Fachschulen

  • Bildungszentrum IHK Südlicher Oberrhein
  • Gewerbeakademie des Handwerks
  • Gewerbeschule Offenburg
    - Meisterschule/Technikerschule -
  • Fachschule für Hauswirtschaftsmeister/innen
    - an den Haus- und Landwirtschaftlichen Schulen -

Kaufmännische Berufe

  • Bildungszentrum IHK Südlicher Oberrhein
  • Deutsche Angestellten-Akademie e.V.
  • Fachschule für Betriebswirtschaft
    - an den Kaufmännischen Schulen Offenburg -
  • Kaufmännische Berufsbildungsstätte des DHV
    Branchen: Verkehr, Handel, Industrie, Bank
  • Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
    - Zweigstelle Offenburg -

Soziale Berufe / Pflegeberufe

  • Evangelische Fachschule für Altenpflege
    - staatlich anerkannte Berufsfachschule -
    Träger: Paul-Gerhardt-Werk e. V. Offenburg
  • Krankenpflegeschule an der St. Josefsklinik
    Träger; Kongregation der Franziskanerinnen Gengenbach
  • Krankenpflegeschule am Klinikum
    Träger: Landratsamt Ortenaukreis
  • Schule für Krankenpflegehilfe
    (Ausbildungsdauer: 1 Jahr)
  • Gerda-Alexander-Schule e.V.
    Fachschule für Eutonie

Fachhochschule Offenburg

Hochschule für Technik und Wirtschaft
Die Fachhochschule Offenburg hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft Ingenieure und Betriebswirte heranzubilden, die technische und wirtschaftswissenschaftliche Methoden sachgemäß anwenden können und in der Lage sind, Führungsaufgaben zu übernehmen.

Diplom (FH):
Das Studuim wird durch Anfertigung einer wissenschaftlichen Diplomarbeit sowie durch eine fächerübergreifende schriftliche oder mündliche Prüfung mit der Verleihung des Diplomgrades (FH) abgeschlossen.

Doppeldiplomierung:
a) Versorgungstechnik (MV) an der Ecole Catholiques d'Arts et Metiers in Lyon
b) Nachrichten- und Kommunikationstechnik (EN) an der Universite Joseph Fourier(31) in Grenoble
e) Verfahrens- und Umwelttechnik (UV) an der niversite de Savoie (ESIGEC) in Chambery
d) Technische Betriebswirtschaft (TB) an der Ecole Superieure de Commerce de Compiegne
e) Wirtschaftsingenieurwesen (Wl) an der Universite Louis Pasteur in Straßburg.
f) Mechanicel Engineering (ME) führt zum international anerkannten Abschluss "Bachelor of Science"