Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung gem. § 16 des Straßengesetzes von Baden-Württemberg (StrG) dar und bedarf der Erlaubnis.
Nachfolgende Punkte sind bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen besonders zu berückichtigen:
1. Der Rettungsnotweg darf nicht tangiert werden.
2. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss gegeben sein.
3. Sondernutzungen dürfen sich nicht beeinträchtigend oder verunstaltend auf das Straßen- und Ortsbild auswirken.
4. Nachbarliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Nach diesen Grundsätzen wurden am 30.05.1988 Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen durch den Gemeinderat erlassen.
Gerüste
Die Sondernutzungsgebühr für Gerüste beträgt 0,30 Euro/lfd. Meter/Tag sowie einer Verwaltungsgebühr von 15,- €.
Bauzäune
Die Sondernutzungsgebühr für Bauzäune beträgt in den ersten 8 Wochen pro lfd. Meter und Woche 0,50 € und ab der 9. Woche pro lfd. Meter und Woche 1,00 € sowie eine Verwaltungsgebühr von 15 €.
Kräne
Die Sondernutzungsgebühr für Kräne beträgt 10,- €/Tag sowie einer Verwaltungsgebühr von 15,- € bzw. 36,- € bei Regelplänen.
Container und Hebebühnen
Die Sondernutzungsgebühr für Container sowie für Hebebühnen beträgt 10,- €/Tag sowie einer Verwaltungsgebühr von 15,- €.
Infostände
Die Sondernutzungsgebühr für Infostände beträgt zwischen 10,- € und 30,- €/Tag sowie einer Verwaltungsgebühr von 10,- €.
Infostände können auf dem Lindenplatz und "Unter den Pagoden" in der Hauptstraße genehmigt werden.
Plakate (Ansprechpartnerin: Frau Zimmermann)
Die Sondernutzungsgebühr für Plakate beträgt 20,- € sowie einer Verwaltungsgebühr von 15,- €.
Plakate dienen der Ankündigung einer Veranstaltung und dürfen 10 Tage vor der Veranstaltung aufgehangen und müssen spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung entfernt werden. In der Fußgängerzone darf nicht plakatiert werden. Es werden grundsätzlich nur 20 Plakate genehmigt. Eine Verkehrsbehinderung und Sichtbehinderung muss ausgeschlossen werden.

