Personen für die ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen
aG = außergewöhnlich gehbehindert oder
Bl = blind
ausgestellt wurde, haben einen Anspruch auf eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte. Seit dem 1.1.2001 gelten EU-einheitliche Parkausweise für Schwerbehinderte. Auf diesen Parkausweisen muss ein Lichtbild angebracht werden.
Die Parkerleichterung gilt nur für den Zeitraum der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
Die Parkerleichterung wird für max. 5 Jahre ab Ausstellungsdatum erteilt.









