
Seit Januar 2020 wird die Maßnahme im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt, für die aktuell eine Finanzhilfe von 5,5 Mio € bewilligt wurde.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 08.04.2019 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Die zugehörige Sanierungssatzung können Sie sich rechts im Downloadbereich herunterladen.
Bei den betroffenen Grundstücken, die im Sanierungsgebiet liegen, wurde ein Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, dass für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge eine schriftliche Genehmigung benötigt wird.









