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Verkehrsrecht

 

Ausnahmegenehmigungen nach der der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können im Einzelfall mit ausführlicher Begründung für

  • Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW
  • Marktbeschicker
  • Parkerleichterung für Schwerbehinderte - besonderer Personenkreis -
 
Ausnahmegenehmigungen, die im Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus beantragt werden können:

  • Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Bewohnerparkausweise
  • Ausnahmegenehmigungen für das Anfahren von Baustellen (Handwerker)
  • Ausnahmegenehmigungen von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
 

Wenn Sie für einen Privatumzug ein Halteverbot oder eine Ausnahmegenehmigung benötigen, können Sie dies mithilfe des vorhandenen Antrags beantragen.
 

Quelle: Stadt Offenburg, Verkehrsrecht

 

Für Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig. Der Antrag ist unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
 
 

Nach § 29 Abs. 2 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Abteilung.
 
Beispiele hierfür sind:
 
  • Straßenfeste
  • Fastnachtsumzüge
  • Volkswanderungen
  • Volksradfahren
  • Sportliche Veranstaltungen wie zum Beispiel Radrennen, Laufveranstaltungen etc.
 

Anträge für Großraum- und Schwertransporte sind über das Programm „VEMAGS“ zu stellen.