Ausnahmegenehmigungen nach der der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können im Einzelfall mit ausführlicher Begründung für
- Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW
- Marktbeschicker
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte - besonderer Personenkreis -
Ausnahmegenehmigungen, die im Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus beantragt werden können:
- Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Bewohnerparkausweise
- Ausnahmegenehmigungen für das Anfahren von Baustellen (Handwerker)
- Ausnahmegenehmigungen von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht