Direkt zum Hauptinhalt springen

Verbot der Wasserentnahme

- 25.06.2026 - 

An Bächen, Flüssen und Seen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Flächen sowie Hausgärten zu beregnen. Darauf weist die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis hin.

Bei dem derzeit herrschenden Niedrigwasser dürfen auch Inhaber von Wasserrechten ihr Wasserrecht nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten. Für genehmigte Wasserentnahmen gelten bei Niedrigwasser die in den wasserrechtlichen Erlaubnissen festgelegten Einschränkungen. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen sind die Pegelstände der Fließgewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist auch weiterhin nicht mit großflächigen ergiebigen Niederschlägen zu rechnen. Einzelne Regenschauer können insbesondere bei Gewittern lokal zwar ergiebig ausfallen, tragen jedoch nicht flächendeckend zu einer Entspannung der Situation bei. Zudem ist zu erwarten, dass die Wassertemperaturen in den kommenden Wochen weiter ansteigen.

Wasserentnahmen können daher die Gewässerökologie erheblich beeinträchtigen.

Verstöße gegen das Verbot der Wasserentnahme können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

 
KOWO - kommunales Wohnbauförderprogramm