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Knappe Mehrheit für Zusatz mit Jahreszahl: Freiheitsstadt 1847

- 07.05.2026 - 

Gemeinderat entscheidet

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration bezieht sich bei der grundsätzlichen Genehmigung des Namenszusatzes auf die Gemeindeordnung, in der es heißt: "Gemeinden können neben dem Gemeindenamen auch eine sonstige Bezeichnung (eine so genannte Zusatzbezeichnung) führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruht. Diese Zusatzbezeichnungen sind Namenszusätze, aber keine Namensbestandteile."

Zusatzbezeichnungen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit beruhen, "sind dadurch gekennzeichnet, dass die Gemeinde in einem gewissen Maß mit einem geschichtlichen Ereignis verbunden ist oder eine besondere historische Rolle gespielt hat. Es soll auch heute noch ein gewisses Interesse daran bestehen, diese Verknüpfung wachzuhalten und in die Zukunft zu tragen".

 
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