Abgabewesen / Steuern
Eine wichtige Aufgabe des Fachbereichs Finanzen ist auch die Veranlagung und Erhebung der Gemeindesteuern
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
Zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben erfolgt außerdem durch die Beteiligung der Kommunen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie durch die nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) vorgesehenen Schlüsselzuweisungen und weitere Zuweisung des Landes.
Öffnungszeiten:
Montag 8-12 Uhr
Dienstag 8-12 Uhr 14-16 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr
Donnerstag 8-12 Uhr 14-18 Uhr
Freitag 8-12 Uhr









