Direkt zum Hauptinhalt springen

Steuern

Abgabewesen / Steuern

 

Eine wichtige Aufgabe des Fachbereichs Finanzen ist auch die Veranlagung und Erhebung der Gemeindesteuern

  •          Gewerbesteuer
  •          Grundsteuer
  •          Hundesteuer
  •          Vergnügungssteuer

 

Zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben erfolgt außerdem durch die Beteiligung der Kommunen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie durch die nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG)  vorgesehenen Schlüsselzuweisungen und weitere Zuweisung des Landes.

 

Öffnungszeiten: 

Montag         8-12 Uhr
Dienstag       8-12 Uhr           14-16 Uhr
Mittwoch       8-12 Uhr
Donnerstag   8-12 Uhr           14-18 Uhr
Freitag          8-12 Uhr