Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
- Ermittlung des Gewerbeertrages (abzurunden auf volle 100 €).
Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetztes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb des entsprechenden Veranlagungszeitraums. - Ausgehend vom Gewerbeertrag wird ein Steuermessbetrag ermittelt, der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt durch Bekanntgabe eines Gewerbesteuermessbescheides (Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuer) festgestellt.
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Auf der Basis des Gewerbesteuermessbetrages setzt die Stadt Offenburg die Gewerbesteuer mit Gewerbesteuerbescheid fest. Die Formel hierfür lautet:
Gewerbesteuer = Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz









