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Checkliste für Vereine und Veranstaltungen

(Ehemals Gestattungen)

Baden-Württemberg (ab 1. Januar 2026)

 
Diese Checkliste hilft Vereinen und Veranstaltern schnell zu klären, ob eine Anzeige erforderlich ist.
 
 

☐ Es handelt sich um ein öffentliches oder vereinsbezogenes Fest / eine Veranstaltung
☐ Die Veranstaltung findet zeitlich befristet statt (kein Dauerbetrieb)
☐ Es gibt einen besonderen Anlass (z. B. Dorffest, Jubiläum, Sommerfest)
 
Wenn alle Punkte zutreffen: weiter zu Schritt 2
 
 

☐ Es werden Speisen oder Getränke angeboten
 
Ja → weiter zu Schritt 3 
Nein → keine Anzeige erforderlich
 
 

☐ Die Abgabe erfolgt gegen Bezahlung (auch geringe Preise oder Wertmarken)
 
Ja → weiter zu Schritt 4
Nein (kostenlos) → keine Anzeige erforderlich
 
 

☐ Bier, Wein, Sekt, Spirituosen oder alkoholhaltige Mischgetränke
 
Ja → Anzeige erforderlich
Nein → keine Anzeige erforderlich
 
 

Ergebnis auf einen Blick

Anzeige erforderlich, wenn: - Veranstaltung mit besonderem Anlass - Ausschank gegen Entgelt - Alkoholausschank
Keine Anzeige erforderlich, wenn: - kein Alkohol ausgeschenkt wird oder - Getränke/Speisen kostenlos abgegeben werden oder - es sich um eine private, geschlossene Veranstaltung handelt
 

Frist & Zuständigkeit bei Anzeige

  • Anzeige bei der Gemeinde
  • Spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
 

Wichtig – auch ohne Anzeige zu beachten

✅  Jugendschutz
✅   Lärm- und Nachbarschaftsschutz
✅ Hygiene und Lebensmittelsicherheit
✅  Brandschutz und Sicherheit
 
Behördliche Auflagen sind auch ohne Anzeige möglich.
 
 
 
Hinweis: Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine Beratung durch die zuständige Behörde.