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Wohngeld- und Rentenstelle

 

Das Wohngeld wird als Zuschuss für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Diesen Zuschuss gibt es entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Voraussetzungen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Einkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst.

Für eine erste Orientierung für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 können Sie den Wohngeldrechner 2023 des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen benutzen.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular "Wohngeld" kann direkt bei der Wohngeldstelle angefordert werden. Die Wohngeldanträge geben Sie dann dort ab. 

 

Nutzen Sie gerne unser digitales Antragsformular und reichen Sie den Wohngeldantrag direkt ein. Sie haben die Möglichkeit sowohl Erstantrag, Weiterleistungsantrag und Erhöhungsantrag darüber zu stellen.

 

Alternativ können Sie auch ein PDF Formular auf Service-BW herunterladen oder über Service-BW einen Erstantrag auf Mietzuschuss direkt online stellen (bitte beachten: der Antrag muss bei der für Sie zuständigen Behörde gestellt werden. Die Stadt Offenburg ist nur für Bürgerinnen und Bürger wohnhaft in Offenburg zuständig, sollten Sie nicht im Stadtgebiet von Offenburg wohnen müssen Sie die Ortsangabe auf Service-BW ändern).Online Antrag:
Erstantrag auf Mietzuschuss

Hinweis: Auf Antrag ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes eine Neubewilligung möglich, wenn sich die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder erhöht hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweis über die Höhe und Zusammensetzung der Miete (z.B. Mietvertrag)

Frist

Der Bewilligungszeitraum beginnt am ersten Tag des Monats der Antragstellung und dauert im allgemeinen 12 Monate. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

 

In Offenburg gibt es eine größere Anzahl von Mietwohnungen, die auf Grund von Förderleistungen in der sozialen Wohnraumförderung Belegungs- und Mietbindungen unterliegen. Ihr Bezug erfordert einen Wohnberechtigungsschein, den die Wohngeldstelle bei Vorliegen der Voraussetzungen, insbesondere Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausstellt. Der Antrag zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines kann direkt bei der Wohngeldstelle angefordert werden. Alternativ können Sie ein PDF Formular auf Service-BW herunterladen.

 
 
 

Das Team
 
A - Do
Frau Caymazer
Telefon: 0781 82-2425
Raum 227
 
Dp - I
Frau Uca
Telefon: 0781 82-2119
Raum 229
 
J - Mi
Herr Kalt
Telefon: 0781 82-2778
Raum 229
 
Mj - Schu
Herr Neziroglu
Telefon: 0781 82-2477
Raum 226
 
Schv - Sz
Frau Schäfer
Teamleitung
Telefon: 0781 82-2773
Raum 229
 
T - Z
Frau Wintermantel
Telefon: 0781 82-2467
Raum 225
Erreichbarkeit: nur vormittags
 
 

Im Versicherungsamt/Rentenstelle unterstützen wir insbesondere bei der Aufnahme von Rentenanträgen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit dem Ziel der Rentengewährung durch den zuständigen Versicherungsträger.

 
 

Das Team
 
Frau Hansert
Telefon: 0781 82-2430
Raum 223
 
Herr Selzer
Telefon: 0781 82-2371
Raum 222
 
Frau Fotiadis
Telefon: 0781 82-2131
Raum 224
 

Öffnungszeiten

Mo bis Mi: 8 bis 12 Uhr
Do: 8 bis 18 Uhr
Fr: 8 bis 12 Uhr
Sa: geschlossen
 

Standort/Lage

Fischmarkt 2
77652 Offenburg

Zugang besteht über das BürgerBüro im Erdgeschoss über Treppe oder Aufzug.