Wohngeld- und Rentenstelle
Das Wohngeld wird als Zuschuss für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Diesen Zuschuss gibt es entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Voraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Einkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst.
Für eine erste Orientierung für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 können Sie den Wohngeldrechner 2023 des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen benutzen.
Verfahrensablauf
Das Antragsformular "Wohngeld" kann direkt bei der Wohngeldstelle angefordert werden. Die Wohngeldanträge geben Sie dann dort ab.
Nutzen Sie gerne unser digitales Antragsformular und reichen Sie den Wohngeldantrag direkt ein. Sie haben die Möglichkeit sowohl Erstantrag, Weiterleistungsantrag und Erhöhungsantrag darüber zu stellen.
Alternativ können Sie auch ein PDF Formular auf Service-BW herunterladen oder über Service-BW einen Erstantrag auf Mietzuschuss direkt online stellen (bitte beachten: der Antrag muss bei der für Sie zuständigen Behörde gestellt werden. Die Stadt Offenburg ist nur für Bürgerinnen und Bürger wohnhaft in Offenburg zuständig, sollten Sie nicht im Stadtgebiet von Offenburg wohnen müssen Sie die Ortsangabe auf Service-BW ändern).Online Antrag:
Erstantrag auf Mietzuschuss
Hinweis: Auf Antrag ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes eine Neubewilligung möglich, wenn sich die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder erhöht hat.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Nachweis über die Höhe und Zusammensetzung der Miete (z.B. Mietvertrag)
Frist
Der Bewilligungszeitraum beginnt am ersten Tag des Monats der Antragstellung und dauert im allgemeinen 12 Monate. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist eine erneute Antragstellung erforderlich.
In Offenburg gibt es eine größere Anzahl von Mietwohnungen, die auf Grund von Förderleistungen in der sozialen Wohnraumförderung Belegungs- und Mietbindungen unterliegen. Ihr Bezug erfordert einen Wohnberechtigungsschein, den die Wohngeldstelle bei Vorliegen der Voraussetzungen, insbesondere Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausstellt. Der Antrag zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines kann direkt bei der Wohngeldstelle angefordert werden. Alternativ können Sie ein PDF Formular auf Service-BW herunterladen.
Standort/Lage
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Zugang besteht über das BürgerBüro im Erdgeschoss über Treppe oder Aufzug.
- Lage der Wohngeld- und Rentenstelle auf der Karte
- Mit dem Bus: Haltestelle Offenburg, Rathaus/Zentrum ↗
- Mit dem Fahrrad: RadRoutenplaner Baden-Württemberg ↗
- Mit dem Auto: Parkmöglichkeiten bietet die Tiefgarage am Marktplatz und das City-Parkhaus ↗







