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Erklärung zur Barrierefreiheit

 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.offenburg.de. Die Stadt Offenburg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell wird eine Überarbeitung der Internetseite vorbereitet, welche eine Vielzahl der aufgeführten Einschränkungen beheben wird. 
 
Folgende Einschränkungen sind für die Nutzer:innen noch vorhanden:
 
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG            
 
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    Nicht alle informationsorientierte Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.
  • Strukturelemente für Überschriften
    Einige visuell wahrnehmbare Überschriften sind nicht mit dem HTML-Strukturelement „Überschrift“ ausgezeichnet.
  • Aussagekräftige Linktexte
    Bei Verlinkungen auf PDF- oder Word-Dokumente ist nicht immer der verlinkte Dokumenttyp erkennbar.
  • Fehlerkennzeichnung in Formularen
    Fehler in Formularen werden lediglich visuell in roter Schrift markiert. Die fehlerhaften Felder werden von einer Sprachausgabe nicht angesagt oder automatisch anfokussiert.
b) Unverhältnismäßige Belastung
 
  • Deutsche Gebärdensprache
    Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Diese werden nach der Überarbeitung der Seite erstellt.
 c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
 
  • Online-Karten und Kartendienste (Google-Maps)
    Die zugänglichen Informationen und Dateien werden durch Externe bereitgestellt, sodass die Stadt Offenburg dafür keine Verantwortung besitzt, und
    daher für die angebotenen Inhalte keine Barrierefreiheit gewährleisten kann.
 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.06.2024 erstellt.
 

4. Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.offenburg.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular
 
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 
 
Stadt Offenburg
Historisches Rathaus
Hauptstraße 90
77652 Offenburg
Telefon: 0781 82-0
Telefax: 0781 82-7515
 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.