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Sportförderrichtlinien

Die Sportförderrichtlinien der Stadt Offenburg unterstützen Sportvereine, die gemeinnützig sind und vom Badischen Sportbund anerkannt werden. Sie helfen den Vereinen, ihre ehrenamtliche Arbeit zu finanzieren und ihre Sportanlagen zu pflegen. Zudem bieten sie eine wichtige Orientierung für die Planung der Vereine.
 
Für die Förderung der Sportvereine in der Kernstadt ist die Abteilung Bildung und Sport – Schulen und Kitaverwaltung zuständig und für die Förderung der Sportvereine in den Ortsteilen sind die Ortsverwaltungen verantwortlich.
 
Ausgenommen hiervon sind die Ziffern:
4.3.1 Investitionszuschüsse für die Sanierung oder den Neubau von Sportplätzen und Sporthäusern
4.3.2 Übrige Investitionsmaßnahmen
4.3.3 Sportgeräteförderung
5.5 Bundesligazuschuss
5.6 Integration durch Sport
5.7 Bundesfreiwilligendienst (BFD) / Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
6.5 Förderung von Vereinsfusionen
dieser Richtlinien.
 
Diese Zuschüsse sind zentral bei der Abteilung Bildung und Sport – Schulen und Kitaverwaltung zu beantragen. Die Zuschüsse werden in Absprache mit der jeweils zuständigen Ortsverwaltung vergeben. 
Die Zuschussanträge sind hier zu finden.
 
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