Ehrungswürdig sind herausragende Leistungen, die in ihrer Außenwirkung weit über das übliche Engagement hinausreichen – etwa auf dem Gebiet der Völkerverständigung, des Umweltschutzes oder der Jugendarbeit. Gemessen an der Gesamtzahl der in Baden-Württemberg verliehenen Landesehrennadeln entfallen auf die Stadt Offenburg etwa fünf bis sechs Auszeichnungen pro Jahr. Bei der Bewertung eingegangener Anregungen wird unter anderem darauf geachtet, dass die ehrenamtliche Arbeit von Frauen adäquat gewürdigt wird.
Vedienste darlegen
Die Anregung zur Verleihung einer Landesehrennadel erfolgt in der Regel durch die Vereine, in Ausnahmefällen auch durch Einzelpersonen. In der Begründung sind die Vereinsaktivität, die Mitgliederzahl und ausführlich vor allem die Verdienste der zu ehrenden Person darzulegen.
Weitere Pflicht-Angaben sind: Name und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand und Anschrift der zu ehrenden Person, eine Aufstellung bisher erhaltener Ehrungen und eine Auflistung eventuell ausgereichter Aufwandsentschädigungen; weiterhin die Namen, Vornamen, Funktionen, Adressen und Telefonnummern der vorschlagenden Personen.
Wohnsitz ist entscheidend
Adressat der Anregung bei der Stadtverwaltung Offenburg ist die Organisationseinheit Marketing und Kommunikation (OEMK). Die Anregung kann mit dem Betreff „Landesehrennadel“ per E-Mail als Word-Anhang an presse@offenburg.de gerichtet werden. Die OEMK überprüft und ergänzt die Angaben. Auf dieser Basis erfolgt eine Bewertung der Erfolgsaussicht der Anregung.
Wichtig: Es gilt das Wohnsitzprinzip! Das bedeutet: Ist eine Person in einem Offenburger Verein aktiv, wohnt aber in einer anderen Gemeinde, dann ist die Anregung der Auszeichnung bei der dortigen Gemeindeverwaltung einzureichen.
Mehrere Hürden
Fällt die Einschätzung der Kommune positiv aus, geht der Antrag mit der Unterschrift des Oberbürgermeisters an das Regierungspräsidium Freiburg. Dort findet eine erneute Prüfung statt, bevor der Antrag an das Staatsministerium in Stuttgart weitergeleitet und dort erneut unter die Lupe genommen wird.
Sind alle Hürden genommen, stellt der Ministerpräsident eine Verleihungsurkunde aus und beauftragt eine Persönlichkeit aus der Kommune oder der Region mit der Aushändigung der Landesehrennadel. Dies geschieht in den meisten Fällen bei einer Vereinsveranstaltung im Rahmen einer feierlichen Zeremonie.








