
Typische Festsetzungen des Bebauungsplans betreffen die Art der Nutzung (z.B. "Allgemeines Wohngebiet" oder "Gewerbegebiet"), das Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen. Regelungen dazu finden sich in § 9 Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 Baugesetzbuch. Danach wird, um die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu beurteilen, die umgebende Bebauung als Maßstab herangezogen. Außerhalb bebauter Gebiete, im sog. "Außenbereich", ist das Bauen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die in § 35 Baugesetzbuch geregelt sind.







