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Pachtgärten

 

Quelle: Stadt Offenburg Liegenschaften

 

Informationen und Regeln zu den Pachtgärten

 

Zur Zeit gibt es keine freien Gärten, Sie können sich aber über die Interessentenliste registrieren (siehe unten)
 
 

Sie können sich in die Interessentenliste eintragen lassen. Füllen Sie dazu bitte das folgende Formular aus:

 
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten nach 4 Jahren gelöscht werden. Sofern Sie im Anschluss der 4 Jahre weiterhin Bedarf an einem Garten haben, müssen Sie eine erneute Bewerbung einreichen. 
 

Wenn es freie Gartengrundstücke gibt, werden diese auf Basis von sozialen Aspekten vergeben.
 

In Offenburg gibt es 3 Gartenvereine, bei denen Sie sich direkt bewerben können. Die Vereine verwalten Ihre Gärten selbstständig (nicht die Stadt Offenburg). 
 
  1. Gemeinschaft der Gartenfreunde
  2. Gartengemeinschaft, Am Königswald
  3. Gartenverein Offenburg-Süd
(aktuelle Kontaktdaten finden Sie im Internet)
 

Die Gärten werden zur kleingärtnerischen Nutzung verpachtet (keine Freizeitgrundstücke)
 
  • Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, seinen Garten so gut wie möglich nach ökologischen Gesichtspunkten zu bewirtschaften
  • Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen zum Eigenbedarf
  • Auf dem Gartengrundstück dürfen keine Tiere gehalten werden. Dies gilt auch für Bienen
 
 

Bei der Errichtung von Gerätehütten sind folgende Vorschriften zu beachten:
  • In Gartengebieten sind die Bebauungsvorschriften der jeweiligen Bebauungspläne einzuhalten.
  • Im Innenbereich sind die aktuellen Bauvorschriften des Gebietes zu beachten.
  • Im Außenbereich dürfen nur Gerätehütten mit maximal 20m³ umbauten Raum erstellt werden. (Jedoch nicht in Naturschutzgebieten)
  • Nicht erlaubt sind: das Betonieren und Asphaltieren der Plätze und Gartenwege
 
Weitere Informationen
 

Download Gartenordnung

 
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 
Ansprechpartner