Direkt zum Hauptinhalt springen

Selbstbestimmungsgesetz

 
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll.
 
Die Anmeldung ist ab dem 01. August 2024 möglich. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das nebenstehende Formular, das Sie uns ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben zusenden können. 
 
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Stufen: 
 
  1. Zunächst muss die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Schriftform erfordert zwingend die eigenhändige Unterschrift. Eine Anmeldung per Telefon oder Fax ist somit nicht möglich. Die Anmeldung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass die spätere Erklärung (2. Stufe; siehe unten) beim selben Standesamt abgegeben werden muss, bei dem die Anmeldung erfolgte.
  2. Nach Ablauf von drei Monaten kann dann die eigentliche Erklärung gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Die anschließende Erklärung ist frühestens 3 Monate bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung möglich. Die Erklärung muss beurkundet werden, das heißt Sie müssen hierzu persönlich zu uns kommen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns (Tel. 0781- 82 2466). Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
  • Gültiger Personalausweis
  • Aktuelle Geburtsurkunde
  • Aktuelle Eheurkunde, sofern Sie verheiratet sind
  • Ggf. sind weitere Dokumente bei minderjährigen Personen, geschäftsunfähigen Personen oder Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu telefonisch bei uns (Tel. 0781- 82 2466). 
 
 
 
 

Geändert werden kann die Geschlechtsangabe in die Begriffe „weiblich“, „männlich“ oder „divers“. Eine Änderung in andere Begrifflichkeiten ist nicht möglich. Alternativ kann die Geschlechtsangabe gestrichen werden. 
 
Mit der Erklärung sind grundsätzlich neue Vornamen zu bestimmen, die dem Geschlecht entsprechen. Geschlechtsneutrale Vornamen können beibehalten werden. Die Anzahl der Vornamen darf nicht verändert werden. Das heißt, führen Sie mehrere Vornamen, so müssen Sie für jeden Vornamen einen neuen wählen. Das Hinzufügen oder Ablegen eines Vornamens ist daher nicht möglich.
Die Wahl neuer Familiennamen ist mit der Erklärung nicht möglich. 
 

Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
 
  • Gültiger Personalausweis
  • Aktuelle Geburtsurkunde
  • Aktuelle Eheurkunde, sofern Sie verheiratet sind
  • Ggf. sind weitere Dokumente bei minderjährigen Personen, geschäftsunfähigen Personen oder Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu telefonisch bei uns (Tel. 0781- 82 2466). 
 
 

Die Kosten für die Namenserklärung betragen 40 €.
 

Sollten Sie nicht in Offenburg geboren sein, können Sie die Erklärung trotzdem bei uns anmelden und abgeben. Die Erklärung werden wir nach der Beurkundung an Ihr Geburtsstandesamt weiterleiten. Dort erfolgt dann die Änderung und Eintragung in Ihrem Geburtseintrag. Die Erklärung wird in diesem Fall nicht sofort wirksam, sondern erst wenn das dortige Standesamt die Erklärung erhalten hat. Sie können sich anschließend für eine Bescheinigung über die Änderung und Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde an Ihr Geburtsstandesamt wenden.
 
Eine erneute Erklärung nach dem SBGG ist für volljährige Personen frühestens nach Ablauf eines Jahres nach der vorherigen Erklärung möglich.
Bei minderjährigen Personen, Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und geschäftsunfähigen Personen sind weitere Besonderheiten zu beachten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei uns (Tel. 0781- 82 2466).
 

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), Personenstandsgesetz (PStG)
 
Ansprechpartner
  • Tamara Gundel
    Geburtsbeurkundungen, Urkundenausstellungen, Kirchenaustritte
Downloads