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Digitales Passbild und Direktversand ab 01. Mai 2025

 

Ab dem 01.05.2025 dürfen Passbilder für Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) nur noch digital übermittelt bzw. eingereicht werden.
Papierfotos oder Ausdrucke können nicht mehr angenommen werden.

Beim Direktversand wird Ihr neuer Personalausweis oder Reisepass direkt zu Ihrer Wohnadresse geschickt – Sie müssen also nicht mehr zur Abholung ins Bürgerbüro kommen.

Ihre Möglichkeiten zur Passbilderstellung

Bitte lassen Sie Ihr biometrisches Lichtbild digital anfertigen, z. B.:
 
  • bei einem Fotostudio mit zertifizierter Cloud-Anbindung
  • in Drogeriemärkten mit digitalem Passbildservice
  • bei ihrem Termin im BürgerBüro über das PointID Gerät
 

Direktversand von Ausweisdokumenten

Was kostet das?
Zusätzlich 15 € zur normalen Gebühr, zahlbar bei Antragstellung.
 
Bitte unbedingt beachten:
  • Nur möglich bei Antrag in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde
  • Kein Versand ins Ausland oder an Nebenwohnungen
  • Jedes Dokument wird einzeln verschickt
  • Grundsätzlich kein Direktversand für Kinder unter 16 Jahren möglich (auch nicht für die ganze Familie)
  • Antragsteller*in MUSS persönlich die Zustellung entgegennehmen– keine Vollmacht möglich
  • Ohne E-Mail kann keine Versandankündigung erfolgen
  • Bei Nichtzustellung kein Geld zurück
Tipp:
Beantragen Sie ggf. ein vorläufiges Dokument, wenn Sie zwischenzeitlich keinen gültigen Ausweis haben.
 
 
 
 

FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema.
 

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) und Reiseausweisen nur noch digital übermittelte biometrische Passbilder verwendet werden. Papierbasierte Fotos oder gescannte Bilder sind nicht mehr zulässig.
 

Die Umstellung dient der Erhöhung der Sicherheit und soll Manipulationen wie das sogenannte Morphing verhindern, bei dem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Durch die digitale Übermittlung wird das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch erheblich reduziert.

 

Sie haben in Offenburg folgende Möglichkeiten:
 
  1. Fotostudio mit zertifizierter Cloud-Anbindung
    Lassen Sie Ihr Passbild bei einem Fotografen aufnehmen, der an eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud angeschlossen ist. Sie erhalten dort einen sogenannten Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code), den Sie bei der Antragstellung im Bürgerbüro Offenburg vorlegen. Ob Ihr Fotostudio die Möglichkeit zur Erfassung eines digitalen Lichtbildes bietet, können Sie dort erfragen.
  2. Passbildservice bei Drogeriemärkten
    In Filialen von Drogeriemarktketten, die an eine zertifizierte Fotocloud angeschlossen sind, können Sie ein digitales Lichtbild anfertigen lassen. Ob eine bestimmte Filiale den Fotoservice anbietet, erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite oder direkt vor Ort.
    Auch hier erhalten Sie unmittelbar einen Data-Matrix-Code, mit dem Ihr Bild sicher und digital an die zuständige Behörde übermittelt werden kann.
  3. vor ihrem Termin im BürgerBüro Offenburg, im AusländerBüro oder in ihrer Ortsverwaltung
 

Sie haben bei der Stadtverwaltung Offenburg aktuell folgende Möglichkeiten:
 
  1. vor ihrem Termin im BürgerBüro 
  2. vor ihrem Termin im AusländerBüro
  3. vor ihrem Termin in den jeweiligen Ortsverwaltungen
    • ! Rammersweier kann diesen Dienst aktuell nicht anbieten ! 
 

Der Data-Matrix-Code ist ein QR-Code, den Sie von Ihrem Fotodienstleister oder Drogeriemarkt erhalten, wenn dieser an eine zertifizierte Cloud angebunden ist. Dieser Code ermöglicht es der Stadtverwaltung, Ihr digitales Passbild direkt aus der Cloud abzurufen.
 

In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. 
 

  • Antrag nur bei der zuständigen Meldebehörde (Hauptwohnsitz)
  • Versand nur an die Hauptanschrift im Inland
  • Keine Expressbestellung über Direktversand möglich
 

  • Direkt bei Antragstellung im Bürgerbüro
  • Bei Verlust: neue PIN kann nur vor Ort gesetzt werden
  • Sperrkennwort kommt mit dem Ausweis per Post
 

  • Persönliche Übergabe an der Wohnungstür durch den Versanddienstleister
  • Keine Vollmacht oder Übergabe an Angehörige möglich
  • Legitimation mit gültigem Ausweis oder Reisepass
 
 

  • Das Dokument wird an die ausstellende Behörde zurückgeschickt
  • Keine Rückerstattung möglich
 

Sie müssen bei der Antragstellung in der Behörde ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, z. B. einen Reisepass, Personalausweis oder ein vorläufiges Dokument.
Wenn Sie keinen gültigen Ausweis besitzen, beantragen Sie bitte zuerst ein vorläufiges Ausweisdokument, damit Sie sich beim Antrag ausweisen können. Nur so ist der Direktversand möglich.