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Sondernutzungen

 
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung gem. § 16 des Straßengesetzes von Baden-Württemberg (StrG) dar und bedarf der Erlaubnis.
 

Das Einrichten eines Straßencafés stelle eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis. Um diese Erlaubnis einzuholen, füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es uns per E-Mail. 
 
 

Quelle: Stadt Offenburg, FB 6

 
 

Das Aufstellen von Angebotstafeln und Warenauslagen stellen eine Sondernutzung dar und bedürfen einer Erlaubnis. Um diese Erlaubnis einzuholen, füllen Sie bitte das Formular aus und senden es uns per E-Mail.

 

Quelle: Stadt Offenburg, FB 6

 

Das Aufhängen von Transparenten bzw. Werbebannern stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis, die Sie formlos per E-Mail einholen können. 

 

Infostände, Verkaufsstände und kleinere Veranstaltungen stellen eine Sondernutzung dar und bedürfen einer Erlaubnis, welche Sie formlos per E-Mail einholen können. 

 

Das Aufstellen eines Gerüstes oder Containers im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis. Bitte füllen Sie dazu das passende Formular aus und senden uns dies per E-Mail.
 

Quelle: Stadt Offenburg, FB 6

Quelle: Stadt Offenburg, FB 6

 

Eine Plakatierung stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis, welche Sie formlos per E-Mail einholen können.

 

Das Musizieren ist in der Offenburger Innenstadt erlaubt, es müssen jedoch einige Vorschriften eingehalten werden. Diese können Sie im Merkblatt nachlesen.

Quelle: Stadt Offenburg, FB 6

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.