Direkt zum Hauptinhalt springen

Sondernutzungen

 
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung gem. § 16 des Straßengesetzes von Baden-Württemberg (StrG) dar und bedarf der Erlaubnis.
 

Das Einrichten eines Straßencafés sowie das Aufstellen von Warenauslagen oder Angebotstafeln auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer vorherigen Erlaubnis.
 
Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen kostenfreien Vor-Ort-Termin, bei dem die mögliche Sondernutzung gemeinsam besprochen wird. Im Anschluss erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung.
 
Den Flyer mit allen wichtigen Informationen zu Voraussetzungen, Gebühren und dem Ablauf der Antragstellung finden Sie hier:

Quelle: Stadt Offenburg, Fachbereich Tiefbau und Verkehr

 
 
 
 

Das Aufhängen von Transparenten bzw. Werbebannern stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis, die Sie formlos per E-Mail einholen können. 

 

Infostände, Verkaufsstände und kleinere Veranstaltungen stellen eine Sondernutzung dar und bedürfen einer Erlaubnis, welche Sie formlos per E-Mail einholen können. 

 

Das Aufstellen eines Gerüstes oder Containers im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis. Bitte füllen Sie dazu das passende Formular aus und senden uns dies per E-Mail.
 

Quelle: Stadt Offenburg, FB 6

Quelle: Stadt Offenburg, FB 6

 

Eine Plakatierung stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis, welche Sie formlos per E-Mail einholen können.

 

Das Musizieren ist in der Offenburger Innenstadt erlaubt, es müssen jedoch einige Vorschriften eingehalten werden. Diese können Sie im Merkblatt nachlesen.

Quelle: Stadt Offenburg, FB 6

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.