Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen.
Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte aller Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Der Gesamtelternbeirat vertritt die schulischen Belange und Interessen aller Eltern schulpflichtiger Kinder in Offenburg.
Die Aufgaben der Elternbeiräte und des Gesamtelternbeirates sind in § 57 und § 58 des Landesrechts Baden-Württembergs definiert.
Infos: www.landesrecht-bw.de







