- Berechnung der Grundsteuer in Baden-WürttembergDamit die Grundsteuer nach neuem Recht ermittelt werden konnte, mussten die Grundstückseigentümer*innen bis Ende 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.Auf Basis der eingegangenen Grundsteuererklärungen ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert aus dem örtlichen Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche (s.g. modifiziertes Bodenwertmodell). Daraus ergibt sich ein neuer Steuermessbetrag, welcher vom Finanzamt mittels Grundsteuermessbescheid festgesetzt wird. Zugleich wird dieser auch den Kommunen übermittelt.Die Stadtverwaltung wird auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide des Finanzamts unter Anwendung der neuen Hebesätze Grundsteuerbescheide erlassen, in denen die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festgesetzt wird.Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B demnach 335 v.H., für die Grundsteuer A 370 v.H..Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz









