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Hundesteuer

Das Halten eines Hundes ist auf Grund einer örtlichen Satzung in Offenburg steuerpflichtig. Wer sich einen Hund anschafft oder mit einem Hund nach Offenburg zuzieht, muss die Hundehaltung anzeigen. Die Frist beträgt einen Monat.

Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde steuerberechtigt, in welcher der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz hat.


Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt in dem ein Hund gehalten wird, so gelten alle Personen als Hundehalter.

  
Die An-/Abmeldung kann direkt im Fachbereich Finanzen, im Bürgerbüro oder bei jeder Ortsverwaltung vorgenommen werden. Dort liegen entsprechende Vordrucke bereit. Natürlich können Sie den Vordruck auch Zuhause ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und einsenden (Vordruck siehe rechte Spalte). 

Unsere Mitarbeiter sind beim Ausfüllen gerne behilflich.

 

 

Die Hundesteuer wird einmal im Kalenderjahr erhoben.

 

  

Hundesteuersätze der Stadt Offenburg

  • Für den ersten Hund    120,00 €
  • Für den zweiten und jeden weiteren Hund    240,00 €
  • Für Kampfhunde/gefährliche Hunde    720,00 €
  • Oder für jeden Zwinger    240,00 €

Weitere Erläuterungen finden Sie in der Kategorie Steuersätze.