Das neue Landesgaststättengesetz (LGastG)
Neue Regeln für Gaststätten in Baden-Württemberg
Das sollten Bürger und Gastronomiebetriebe ab 1. Januar 2026 wissen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und den Start sowie Betrieb von Gaststätten zu vereinfachen – ohne Abstriche bei Sicherheit, Gesundheit und Ordnung.
Eine Gaststätte liegt vor, wenn:
- Getränke oder zubereitete Speisen
- gegen Bezahlung
- zum Verzehr vor Ort
- für die Allgemeinheit oder bestimmte Personengruppen
angeboten werden.
Keine Gaststätte sind z. B.:
- reiner Verkauf „auf die Hand“ oder zum Mitnehmen,
- Kuchenverkauf von Schulklassen im Schulbetrieb,
- private Feiern oder geschlossene Gesellschaften,
- einzelne, nur gelegentliche Aktionen ohne wirtschaftliches Gewicht.
Wer eine Gaststätte dauerhaft betreiben möchte, muss:
- das Gewerbe mindestens 6 Wochen vor Eröffnung anzeigen,
- dies im Rahmen der Gewerbeanmeldung tun,
- die Art des Betriebs genau beschreiben (z. B. Restaurant, Bar, Shisha-Bar, Diskothek, Außengastronomie).
Wichtig:
- Es werden keine Baupläne, Pachtverträge oder Führungszeugnisse mehr verlangt.
- Eine Zuverlässigkeitsprüfung im Vorfeld entfällt.
- Die Anzeige wird automatisch an die zuständigen Fachbehörden weitergeleitet (z. B. Bauamt, Lebensmittelüberwachung, Polizei).
Wer neu eine Gaststätte eröffnet, muss eine Gaststättenunterrichtung nachweisen (oder einen anerkannten Berufsabschluss).
- Der Nachweis wird bei der Anzeige mit eingereicht.
- Bestehende Betriebe müssen nichts nachholen.
- Unterrichtungen aus anderen Bundesländern sind grundsätzlich nicht anerkennbar (Übergangsregel bis 30.06.2026 beachten).
Für Feste, Vereinsveranstaltungen oder Märkte gilt:
- Anzeige statt Gestattung
- Anzeige bei der Gemeinde, spätestens 2 Wochen vor Beginn
- Voraussetzung ist ein besonderer Anlass (z. B. Dorffest, Jubiläum)
Vereine:
- Müssen nur anzeigen, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.
- Ohne Alkohol: keine Anzeige erforderlich.
- Sicherheits- und Gesundheitsauflagen können trotzdem angeordnet werden.







