Hintergrund und Rechtsgrundlage
Der Biotopverbund ist bereits seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Baden-Württemberg hat 2015 den Fachplan Landesweiter Biotopverbund in das Naturschutzgesetz des Landes (§ 22) aufgenommen, der seither bei allen Planungen berücksichtigt werden muss.
Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Biotopverbundplanungen oder passen ihre Landschafts- oder Grünordnungspläne entsprechend an (§ 22 Naturschutzgesetz).







