Messen und Märkte sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen, die im allgemeinen regelmäßig stattfinden und auf denen eine Vielzahl von gewerblichen Ausstellern und Anbietern Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder ausstellen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu befinden sich unter Titel IV der Gewerbeordnung (GewO). Es werden folgende Veranstaltungsarten unterschieden:
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Messen (§ 64 GewO)
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Ausstellungen (§ 65 GewO)
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Großmärkte (§ 66 GewO)
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Wochenmärkte (§ 67 GewO)
- Spezialmärkte(§ 68 Abs. 1 GewO)
- Jahrmärkte (§ 68 Abs. 2 GewO)
Auf Antrag des Veranstalters ist eine Veranstaltung festzusetzen (§ 69 GewO). Aufgrund der Marktfestsetzung können dann für die Veranstaltung die sog. Marktprivilegien (z.B. Öffnungszeiten außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten, Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht, Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen) in Anspruch genommen werden.
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Veranstalter
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Ort und Platz
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Zeit
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Name der Veranstaltung
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Voraussichtliche Anzahl und Zusammensetzung der Aussteller und Anbieter (ein vorläufiges Ausstellerverzeichnis ist beizufügen)
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Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
Teilnahmebedingungen
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Pläne der Veranstaltung mit Standeinzeichnungen (maßstäblich)
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Führungszeugnis der Belegart OB des Veranstalters (erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnorts)
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Veranstalters (erhältlich bei der Gewerbebehörde des Wohnorts)







