Sozialpädagogische Angebote an Schulen
Sozialpädagogische Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen sowie Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen gibt es in Offenburg seit vielen Jahren.
Die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist gleichermaßen Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Die frühere Sicht, wonach die Schule ausschließlich für die Bildung und die Familie für Erziehung und Betreuung verantwortlich ist, hat sich durch die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse gewandelt.
Die sozialpädagogischen Angebote sehen in einer engen Kooperation mit den Schulen die Chance, verlässliche Akteure im Prozess des Aufwachsens aller Kinder- und Jugendlicher zu sein. Ihnen liegt der Bildungsbegriff der Jugendhilfe zugrunde, verstanden als „ein Prozess des Entwickelns und Aneignens von Fähigkeiten, die es dem Mensch erlaubt zu lernen, seine Leistungspotenziale zu entwickeln, Probleme zu lösen, mit seiner sozialen Umwelt in Kontakt zu treten und Beziehungen zu gestalten, ist eingebracht.“ Innerhalb dieses Bildungsverständnisses sind die Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie die Förderung ihrer Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme zentrale Anliegen.
Die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule sind im achten Buch des Sozialgesetzbuches und dem Schulgesetz zu finden, die Zusammenarbeit in den Arbeitsfeldern ist durch Kooperationsvereinbarungen geregelt..
In Offenburg werden von städtischer Seite neben der Schulsozialarbeit und der sozialen Gruppenarbeit die meisten Betreuungs- und Bildungsangebote an Halb- und Ganztagsschulen verantwortet, die wiederum als Unterstützung für Familien gedacht sind und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Die soziale Gruppenarbeit wird von den Einrichtungen und sozialpädagogischen Fachkräften im Auftrag des Jugendamtes durchgeführt.







