Fahrradstraßen sind explizit für Radfahrende vorgesehene Straßen. Die gesamte Fahrbahn ist für den Radverkehr vorbehalten, Kfz sind nur mit Zusatzschild erlaubt. Radfahrende haben Vorrang und
dürfen nebeneinander fahren. Andere Verkehrsteilnehmende müssen besondere Rücksicht nehmen und sich an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen.
Mit dem Fahrradförderprogramm V+ der Stadt Offenburg wurde beschlossen, Fahrradstraßen einzurichten. Auf Fahrradstraßen können Radfahrende abseits von stark befahrenen Straßen fahren und genießen Vorrang und das Recht, nebeneinander zu fahren. Hier ist Radfahren entspannter und macht noch mehr Spaß!
Was gilt für Radfahrerinnen und Radfahrer?
- nebeneinander fahren ist ausdrücklich erlaubt
- sie geben das Tempo vor (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h)
- die Gehwege gehören den Fußgängern – und radelnde Kinder unter acht Jahren müssen ebenfalls auf dem Gehweg fahren
- zum Schutz vor sich öffnenden Türen: innerhalb der Markierung mit Abstand zu parkenden Autos fahren
- die Fahrradstraßen in Offenburg haben i.d.R. Vorfahrt
- alle nehmen Rücksicht
Was gilt für andere Verkehrsteilnehmer?
- Autos und Motorräder dürfen die Straße nur befahren und die Parkplätze nutzen, wenn „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“ dies erlauben. Aber Radfahrende haben Priorität
- sie müssen sich der Geschwindigkeit der Radfahrenden anpassen. Wenn min. 1,50 Meter Überholabstand eingehalten werden kann, dürfen sie überholen
- Höchstgeschwindigkeit für alle ist 30 km/h
- alle nehmen Rücksicht

Quelle: Stadt Offenburg











