Worum geht es?
Drohende oder bereits bestehende Obdachlosigkeit
Was ist zu tun?
Unverzüglich das Sachgebiet Gewerbe, Sicherheit und Ordnung informieren.
Wer ist zuständig?
- Ihre Stadt- / Gemeindeverwaltung
An wen können Sie sich sonst noch wenden?
Örtlicher Wohlfahrtsverband, z. B.:







