Ein Programm für mehr öffentlich geförderten Wohnraum und bezahlbare Mieten
Offenburg wird aktiv. Gestalten Sie mit!
Bezahlbarer Wohnraum in Städten wird knapp – auch für Menschen mit einem geregelten, normalen Einkommen.
Offenburg als einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte am Oberrhein bietet hohe Lebensqualität und zieht viele Berufstätige an.
Die Stadt will mit dem Kommunalen Wohnungsförderungsprogramm (KOWO) erschwingliche Mietwohnungen schaffen.
Nutzen auch Sie als Bauherr/in und Wohnungsvermieter/in die Chance, mit zinslosem Darlehen und attraktiven Zuschüssen dieses Programm für unsere Stadt erfolgreich umzusetzen.

Was wird gefördert?
Der Neubau von Mietwohnungen, die nach dem jeweiligen Landeswohnraumförderprogramm gefördert werden.
Vorrang haben einzelne Wohnungen oder maximal acht Wohneinheiten in einem Objekt.
Überträgt der Förderungsempfänger der Stadt Offenburg ein Belegungsrecht für den Zeitraum von 15 Jahren ab der Erstbelegung an den geförderten Wohnungen oder an Wohnungen im ähnlichen Umfang im vorhandenen Wohnungsbestand, ist auch eine Förderung von mehr als acht Wohneinheiten möglich.
Auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums können förderfähig sein.

Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die neue geförderte Mietwohnungen in Offenburg bauen oder durch anderweitige Maßnahmen schaffen möchten, sofern sie sich nicht bereits durch andere vertragliche Regelungen zum Bau von geförderten Wohnungen verpflichtet haben.
Wie wird gefördert?
Das Land Baden-Württemberg stellt 80 % der förderungsfähigen Kosten über ein zinsloses Darlehen. Die restlichen 20 % teilen sich zu je 50 % in Eigenkapital und kommunalen Zuschuss.

Wie wird das Programm umgesetzt?
• Die Wohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die durch einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen und die für sie angemessene Wohnungsgröße nachweisen.
• Geförderte Wohnungen unterliegen des Weiteren der Mietpreisbindung.
Während der Bindungszeit richten sich die Höhe der Miete und die Möglichkeiten
der Mieterhöhung nach den zum Zeitpunkt der Antragsstellung geltenden landesrechtlichen Vorschriften.
• Die Förderung der Stadt Offenburg versteht sich als Komplementärförderung und wird zusätzlich zu der vorranging in Anspruch zunehmenden Landesförderung gewährt. Die Mittelgewährung ist dabei abhängig von der Förderzusage der L-Bank.
• Förderung und Zuschüsse müssen vor Beginn des Vorhabens mit den notwendigen Nachweisen bei der Stadt Offenburg beantragt werden. Der Fachbereich Bauservice erläutert Ihnen gerne nach Terminvereinbarung die genaue Vorgehensweise.

Einkommensgrenzen für Mieter
Haushaltsgröße Einkommensgrenze
1-Personen-Haushalt 65.000 €
2-Personen-Haushalt 65.000 €
3-Personen-Haushalt 74.500 €
4-Personen-Haushalt 84.000 €
5-Personen-Haushalt 93.500 €
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen zuzüglich 9.500 €.
Beispielrechnung für Bauherren
Bei derzeit maximal angerechneten Baukosten von 4.900 €/m²:
Landesförderung: 80 % = 3.920 €/m²
Eigenkapital**: 20 % = 980 €/m²
__________________________________________
4.900 €/m²
**Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus
10 % KoWo (0,5 x 20 %) = 490 €/m²
10 % Bauherr (0,5 x 20 %) = 490 €/m²
Das wären bei einer 60 m²-Wohnung 29.400€ zusätzliche Förderung
Der Fachbereich Bauservice erläutert Ihnen gerne nach Terminvereinbarung die genaue Vorgehensweise.
Ansprechpartner
Stadt Offenburg BürgerBüroBauen
Kundenberatung Wohnbauförderung
Cindy Hummel
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
Telefon: 0781 82-2641
Fax: 0781 82-7513
Email: cindy.hummel@offenburg.de
Stand Mai 2022 · Änderungen jederzeit ohne Ankündigung möglich. Irrtümer vorbehalten.







