Ganztagsbetreuung an Offenburger Grundschulen ab Schuljahr 2026/2027
Ganztagsbetreuung an den Offenburger Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027
Sie haben Fragen rund um den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung für Ihr Grundschulkind?
Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Themen: Wie wird der Anspruch in Offenburg umgesetzt? Was gilt in den Ferien? Wo finde ich aktuelle Informationen?
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Für Familien der künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler: Die Anmeldetermine an den Offenburger Grundschulen finden Sie rechts im Downloadbereich.
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (kurz: GaFöG) wurde im Oktober 2021 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beschlossen.
Der Rechtsanspruch bedeutet:
• Ihr Kind kann von Montag bis Freitag täglich bis zu 8 Stunden unterrichtet und betreut werden.
• Dieses Angebot gilt während der Schulzeit und umfasst zusätzlich 45 Ferientage (20 Werktage Schließzeit sind bereits berücksichtigt).
Der Anspruch gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler und Kinder der Juniorklasse an öffentlichen und privaten Grundschulen sowie an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Danach wird er schrittweise um eine Klassenstufe erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe einen Anspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot haben.
Der Anspruch besteht bis zum Beginn der fünften Klasse, einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse.
In einer Ganztagsgrundschule in Wahlform können Eltern zwischen den folgenden drei Modellen wählen:
a) Halbtagsschule: Der Unterricht findet am Vormittag statt. Schüler*innen der Klassen 3 und 4 können auch an Halbtagsschulen Nachmittagsunterricht haben.
b) Ganztagsschule (Wahlform): Der Unterricht findet an 3 Tagen pro Woche jeweils 8 Stunden (inkl. kostenpflichtiges Mittagessen) und an 2 Tagen jeweils 4,5 Stunden statt. An allen Tagen herrscht Schulpflicht.
c) Ganztagsschule (Wahlform + kommunale Betreuung): Der Unterricht findet wie bei Modell b) statt.
Zusätzlich bietet die Stadt an den beiden kürzeren Tagen eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung von jeweils 3,5 Stunden (inkl. kostenpflichtiges Mittagessen) an. Damit ist an allen fünf Tagen eine Betreuung von 8 Stunden möglich und der Rechtsanspruch für die Erstklässler*innen und Kinder der Juniorklassen erfüllt.
Derzeitige Schulkinder (künftig Klasse 2 bis 4) haben am dem Schuljahr 2026/2027 noch keinen Rechtanspruch. Die Stadt Offenburg hat jedoch – als freiwillige Leistung – beschlossen, diesen Kindern in der Schulzeit die gleiche Leistung anzubieten wie den Erstklässler*innen.
Eine grafische Darstellung der Angebotsstruktur ab dem Schuljahr 2026/2027 finden Sie rechts im Downloadbereich.
Ja, wenn die schulischen Gremien inklusive der Elternschaft der jeweiligen Schule zustimmen. Die Konrad-Adenauer-Schule und die Lorenz-Oken-Schule bleiben gebundene Ganztagsschulen. Die Eltern können an diesen beiden Schulen zwischen zwei Modellen wählen:
a) Ganztagsschule: Der Unterricht findet an 3 Tagen pro Woche jeweils 8 Stunden (inkl. kostenpflichtiges Mittagessen) und an 2 Tagen jeweils 4,5 Stunden statt. An den drei langen Tagen herrscht für alle Schüler*innen Schulpflicht.
b) Ganztagsschule mit kommunaler Betreuung: Zusätzlich zum Unterricht nach Modell a) bietet die Stadt an den beiden kürzeren Tagen eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung von jeweils 3,5 Stunden (inkl. kostenpflichtiges Mittagessen) an. Damit ist an allen 5 Tagen eine Betreuung von 8 Stunden möglich und der Rechtsanspruch für die Erstklässler*innen und Kinder der Juniorklasse erfüllt.
Für die langen Ganztagsschultage (3 x 8 Stunden) entstehen keine Kosten. Elternbeiträge werden lediglich für das Mittagessen, die kommunale Nachmittagsbetreuung und die Ferienbetreuung erhoben. Diese Gebühren wurden am 15. Dezember 2025 durch den Gemeinderat beschlossen.
Die Gebührenordnung für die ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter sowie das Preisblatt für die Schulverpflegung (Mittagessen) sind rechts im Downloadbereich zu finden.
Für die kommunalen Betreuungsangebote (Betreuung an bis zu zwei Nachmittagen sowie Ferienbetreuung) und für das Mittagessen können Familien von Erstklässler*innen und Kinder der Juniorklasse (mit Rechtsanspruch) eine Gebührenermäßigung oder sogar eine Gebührenbefreiung beim örtlichen Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) beantragen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an:
Wirtschaftliche Jugendhilfe Offenburg
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon: 0781 805 6360
Sollte dort keine oder nur eine teilweise Übernahme erfolgen oder handelt es sich um Kinder der 2. bis 4. Klasse, können Familien mit Familienpass weiterhin eine Ermäßigung von bis zu 80 % auf die Betreuungskosten erhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit, die verbleibenden Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.
Familien, deren Familieneinkommen über der Einkommensgrenze des Familienpasses liegt, können die Betreuungsgebühren zu 80 % bei der Steuer absetzen und je nach individuellem Steuersatz eine Einkommensteuerrückzahlung erhalten.
An allen Tagen mit Ganztagsschulbetrieb wird es ein beaufsichtigtes kostenpflichtiges Mittagessen geben.
Für die Kinder in der kommunalen Nachmittagsbetreuung wird seitens der Stadt als freiwillige Leistung auch an diesen beiden Tagen ein kostenpflichtiges Mittagessen angeboten. Dieses werden auch Kinder aus höheren Klassenstufen der Halbtagsschule, die ein oder zwei Tage pro Woche Nachmittagsunterricht haben, in Anspruch nehmen können.
Die Preise für das Mittagessen finden Sie im Downloadbereich:
Preisblatt Schulverpflegung
Für Kinder, die für die Ganztagsschule mit kommunaler Betreuung angemeldet sind, bietet die Stadt an den beiden kürzeren Tagen eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung von jeweils ca. 3,5 Stunden nach dem Unterricht an.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können ihre Kinder für einen oder zwei Tage anmelden.
Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 soll bis zum 1. März 2026 über die Anmeldeseite für die kommunale Betreuung für Kinder im Grundschulalter erfolgen.
Für alle Kinder der ersten Klasse und der Juniorklasse besteht Anspruch auf bis zu 45 Betreuungstage pro Schuljahr, unabhängig davon, ob sie den Halbtag- oder Ganztagszweig besuchen.
Die Stadt Offenburg ermöglicht auch Kindern der Klassen 2 bis 4 freiwillig bis zu 30 Betreuungstage pro Schuljahr. Die Ferienbetreuung wird in 5-Tage-Einheiten à 8 Stunden angeboten. Die Ferienbetreuungseinheiten (Blöcke) mit jeweils 5 Tagen können einzeln gebucht werden. Die konkreten Öffnungstage erfahren Sie in Ihrer jeweiligen Betreuungseinrichtung an der Schule (Kindercampus oder Stadtteil- und Familienzentrum SFZ) oder auf der Anmeldeseite für die kommunale Betreuung für Kinder im Grundschulalter.
Wichtig: Das Land hat festgelegt, dass die Anmeldung für die Ferienbetreuung jedes Jahr im März für das kommende Schuljahr erfolgen muss.
Der Stichtag für die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 ist am 1. März 2026.
In den Ferien bringen die Kinder ihre Verpflegung selbst mit.
Die Umsetzung der Ganztagsschulen in Wahlform in Offenburg erfordert, dass die Personalressourcen für diese verbindlichen Zeiten von acht Stunden am Tag eingesetzt werden – und das flächendeckend.
Eltern, die vor Schulbeginn oder nach dem Ganztag eine eigene Betreuung organisieren möchten, können auf Unterstützung durch die Verwaltung zählen. Die Stadt kann hier beispielsweise helfen, passende Räume zu finden, Versicherungen abzuschließen oder Kontakte zu Dienstleistern zu knüpfen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Leitung ihrer Betreuungseinrichtung vor Ort.
Für in Offenburg wohnhafte Kinder ist die Ferienbetreuung an der Waldbachschule wie unter Punkt „Wie ist die Ferienbetreuung geregelt?“ beschrieben geregelt.
Für Kinder mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Offenburg ist die Wohnortgemeinde zuständig. Weitere Informationen sind entsprechend bei der Wohnortgemeinde einzuholen. Sollte eine Ferienbetreuung in Offenburg dennoch gewünscht sein, können die Eltern direkt Kontakt mit der Leitung der Waldbachschule aufnehmen.
Die Anmeldung für sämtliche Betreuungsangebote (inkl. Ferienbetreuung) ist seit dem 1. Januar 2026 möglich und soll bis zum 1. März 2026 für das kommende Schuljahr erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite der Stadt Offenburg: https://www.offenburg.de/de/leben-in-offenburg/familie/i-punkt-kinderbetreuung/kommunale-betreuung-fuer-kinder-im-grundschulalter/
In den städtischen Einrichtungen sind Infopoints zum Thema GaföG eingerichtet, an denen Antworten auf Ihre Fragen und weitergehende Informationen zu finden sind. Die Verantwortlichen der Schulen und Kitas vor Ort sind für Fragen zur Zukunft ebenfalls ansprechbar. Auch die Elternbeiräte werden weiterhin eingebunden sein.







