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Neues Parkkonzept

 

Zum 31. Juli 2026 gilt in Offenburg ein neues Parkkonzept. Grundlage hierfür ist eine umfassende Untersuchung der Parkraumsituation, die gemeinsam mit einem Fachplanungsbüro durchgeführt wurde. Ziel des Konzepts ist es, den vorhandenen Parkraum bedarfsgerecht zu bewirtschaften und die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Stadtgebieten zu berücksichtigen.
 
Mit den neuen Regelungen soll insbesondere die Parkplatzsuche für Bewohnerinnen und Bewohner erleichtert, der Parksuchverkehr reduziert und der öffentliche Raum fair und effizient genutzt werden. Gleichzeitig bleibt die Erreichbarkeit von Einrichtungen mit Besuchendenverkehr durch Kurzzeitparkplätze sichergestellt.
 
Im Rahmen des neuen Parkkonzepts wird die Parkraumbewirtschaftung auf weitere Stadtgebiete ausgeweitet. In diesen Bereichen ist künftig entweder ein gültiger Bewohnerparkausweis oder das Lösen eines Parkscheins erforderlich. Zudem werden einzelne Bewohnerparkzonen zusammengefasst, um die Chancen auf einen freien Parkplatz innerhalb der jeweiligen Zone zu verbessern.
 
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Parkkonzept – unter anderem zu den neuen Parkregelungen, den Bewohnerparkzonen, den Parkgebühren sowie zur Beantragung und Gültigkeit des Bewohnerparkausweises.
 

Hier gibt es Antworten auf häufige Fragen:
 

 

Die Parkraumbewirtschaftung wird ausgeweitet, um den vorhandenen Parkraum besser zu organisieren und den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden. Ziel ist es, die Parkplatzsituation insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, den Parksuchverkehr zu reduzieren und den öffentlichen Raum fair und effizient zu nutzen.
 
Mit dem neuen Parkkonzept verfolgt die Stadt Offenburg mehrere Ziele:
 
Parkraum fair verteilen: Der öffentliche Raum soll so genutzt werden, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon profitieren. Bewohnerinnen und Bewohner sollen leichter einen freien Parkplatz finden. Gleichzeitig sollen private Stellplätze und Garagen wieder verstärkt zum Parken genutzt werden.

Parksuchverkehr verringern: Weniger Fahrzeuge, die auf der Suche nach einem Parkplatz durch Wohngebiete fahren, bedeuten weniger Verkehrsbelastung, weniger Lärm und eine bessere Luftqualität.

Nachhaltige Mobilität fördern: Die Parkraumbewirtschaftung schafft Anreize, häufiger öffentliche Verkehrsmittel, das Fahrrad oder andere umweltfreundliche Mobilitätsangebote zu nutzen.

Einnahmen sinnvoll einsetzen: Die Einnahmen aus Bewohnerparkausweisen und Parkgebühren werden für Maßnahmen im Bereich Mobilität verwendet, beispielsweise für den Ausbau des Radverkehrs, die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und weitere Verkehrsprojekte.
 

Einzelne Bewohnerparkzonen wurden zusammengefasst, um dort die Chance auf einen freien Parkplatz für die Bewohner*innen zu erhöhen.
 

Die Stadt Offenburg hat das neue Parkkonzept gemeinsam mit dem Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Verkehr GmbH & Co. KG (IGV) entwickelt. Grundlage war eine umfassende Untersuchung der Parkraumsituation in den betroffenen Gebieten. Auf Basis der Ergebnisse wurden die Maßnahmen des neuen Parkkonzepts erarbeitet.
 

Grundlage für das neue Parkkonzept war eine umfassende Untersuchung der Parkraumsituation. Hierfür wurde das Parkverhalten an rund 3.300 öffentlichen Parkständen an repräsentativen Tagen erfasst und ausgewertet.
Auf Basis der ermittelten Auslastung sowie einer Analyse der einzelnen Gebiete wurden geeignete Maßnahmen entwickelt. Diese wurden unter Berücksichtigung der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ausgearbeitet.
Die Ergebnisse der Untersuchung und die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden anschließend den Bürgergemeinschaften vorgestellt. Im weiteren Verfahren befasste sich der Gemeinderat mit dem Parkkonzept und beschloss dessen Umsetzung.
 

Ja. In den Gebieten, in denen die Bewohnerparkzonen ausgeweitet und die Parkraumbewirtschaftung (mit Parkscheinautomaten) eingeführt werden, wurde im Rahmen der Parkraumerhebung im November und Dezember 2022 ein hoher Parkdruck festgestellt.
 

Das neue Parkkonzept gilt ab dem 31.07.2026.
 

Die Einnahmen werden für Maßnahmen im Bereich Mobilität verwendet.
Dazu gehören beispielsweise der Ausbau und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie weitere Projekte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.
 
 

 

Ein Bewohnerparkausweis wird in den Bereichen benötigt, die als Bewohnerparkzonen ausgewiesen sind. Die entsprechenden Stellplätze sind vor Ort durch Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Eine Übersicht aller Bewohnerparkzonen und der ab dem 31. Juli 2026 geltenden Parkregelungen finden Sie außerdem im Geodatenportal der Stadt Offenburg: https://geodatenportal.offenburg.de/Osiris5/
Dort können Sie die für Ihre Straße geltenden Regelungen einsehen. Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung an einem PC.
 

Die neuen Zonen können ebenfalls im Geodatenportal unter www.geodatenportal.offenburg.de/Osiris5/ eingeblendet werden. Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung am PC.
 

Einen Übersichtsplan zu den in Offenburg geltenden Parkregelungen finden Sie im Geodatenportal unter: https://www.geodatenportal.offenburg.de/Osiris5.
Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung am PC.
 

Einzelne Bewohnerparkzonen wurden zusammengelegt, damit Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb ihrer Zone auf einen größeren Parkbereich zugreifen können. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, einen freien Parkplatz zu finden.
 

Durch die Zusammenlegung einzelner Bewohnerparkzonen wurden neue Zonenbezeichnungen erforderlich. Für die zusammengefassten Zonen wurde entweder eine bestehende Zonennummer übernommen oder eine neue Nummer vergeben. Die Bezeichnungen wurden so gewählt, dass die Zonen weiterhin einfach erkennbar und gut verständlich sind.
 

Ja. Durch die größeren Bewohnerparkzonen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern mehr Parkmöglichkeiten innerhalb ihrer Zone zur Verfügung. Besonders diejenigen, die bisher nahe an der Grenze zu einer anderen Bewohnerparkzone geparkt haben, profitieren von der Zusammenlegung. Dadurch erhöht sich die Chance, einen freien Parkplatz zu finden.
 

Die Parkzonenbeschilderung kennzeichnet eine sogenannte Parkraumbewirtschaftungszone. Ähnlich wie bei einer Tempo-30-Zone gilt die Regelung innerhalb des gekennzeichneten Bereichs, bis sie durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben wird.
Die Zusatzzeichen unter dem Schild informieren darüber, welche Parkregelungen innerhalb der Zone gelten. Durch diese Art der Beschilderung kann der Straßenraum übersichtlicher gestaltet werden, da nicht jede einzelne Straße mit mehreren Schildern ausgestattet werden muss.
Innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone können dennoch einzelne abweichende Regelungen gelten, beispielsweise für Behindertenparkplätze oder Halteverbote. Diese sind jeweils vor Ort ausgeschildert.
 

Im neuen Parkkonzept sind zwei Parkraumbewirtschaftungszonen vorgesehen:
 
Parkraumbewirtschaftungszone 1:
Prinz-Eugen-Straße, Schaiblestraße, Gotter-Nes-Weg, Josef-Gorrwald-Straße, Senator-Borst-Straße, Josef-Kohler-Straße, Josef-Kohler-Platz
 
Parkraumbewirtschaftungszone 2:
Hildastraße, Werderstraße
 
Die jeweils geltenden Parkregelungen innerhalb der Zonen sind vor Ort durch die entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Eine Übersichtskarte aller Bewohnerparkzonen und Parkregelungen finden Sie im Geodatenportal der Stadt Offenburg: www.geodatenportal.offenburg.de/Osiris5
Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung am PC.
 

Das Verkehrszeichen bedeutet, dass auf diesem Parkplatz werktags (Montag bis Samstag) von 9 bis 19 Uhr ein Parkschein benötigt wird. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis der Zone III dürfen dort ebenfalls parken.
Außerhalb dieser Zeiten – also werktags zwischen 19 und 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen – kann der Parkplatz auch ohne Parkschein oder Bewohnerparkausweis genutzt werden.
 

Ja – allerdings kommt es darauf an, was mit „frei“ gemeint ist.
 
Freie Parkplätze im Sinne von verfügbaren Stellplätzen:
Durch die neue Parkraumbewirtschaftung soll der Parkdruck reduziert und die Chance erhöht werden, einen freien Parkplatz zu finden.
 
Freie Parkplätze im Sinne von kostenlos nutzbaren Stellplätzen:
Ein Großteil der Parkplätze in den Bewohnerparkzonen kann weiterhin von verschiedenen Nutzergruppen genutzt werden. Diese sogenannten Mischparkplätze stehen sowohl Bewohnerinnen und Bewohnern mit Bewohnerparkausweis als auch anderen Nutzerinnen und Nutzern mit Parkschein zur Verfügung.
 
Kostenfreie Parkplätze innerhalb der Bewohnerparkzonen gibt es nur in begrenztem Umfang. Dazu zählen beispielsweise Parkplätze mit Parkscheibenregelung, etwa vor Kindergärten oder Arztpraxen. Außerhalb der neuen Bewohnerparkzonen, in denen der Parkdruck geringer ist, bleiben Parkplätze zunächst weiterhin kostenfrei.
Die jeweils geltenden Regelungen sind der Beschilderung vor Ort zu entnehmen. Außerhalb der bewirtschafteten Zeiten (meist werktags von 9 bis 19 Uhr) können entsprechend ausgewiesene Parkplätze in der Regel auch ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein genutzt werden.
 

Vor vielen Einrichtungen mit Besuchendenverkehr (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Kindergärten) werden Kurzzeitparkplätze beibehalten oder neu eingerichtet. Dadurch bleiben die Erreichbarkeit und Attraktivität der Standorte gewährleistet.
 

 

Ein Bewohnerparkausweis kann im BürgerBüroBauen im Technischen Rathaus beantragt werden. Für die erstmalige Beantragung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Um die Bearbeitung vor Ort zu beschleunigen, kann der Antrag vorab online ausgefüllt werden. Ein Termin ist nicht erforderlich.
 
Für die Beantragung benötigen Sie:
  • gültigen Personalausweis
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein des Fahrzeugs
  • gegebenenfalls eine Halterbestätigung, wenn Sie nicht selbst Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter sind
 
Voraussetzung für einen Bewohnerparkausweis ist, dass Sie Ihren ersten Wohnsitz an der angegebenen Adresse haben und über keinen privaten Stellplatz, keine Garage oder Tiefgarage verfügen. Dies muss entsprechend bestätigt werden.
Die Verlängerung eines bestehenden Bewohnerparkausweises ist vollständig online möglich. Nach erfolgreicher Verlängerung wird der neue Ausweis per Post zugesandt oder kann bei Bedarf im Rathaus abgeholt werden.