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Sensoren messen Abstände

- 30.10.2025 - 

1,50 Meter. Das ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand, den ein Pkw beim Überholen eines Fahrrades einhalten muss. Bei der Hälfte aller Überholvorgänge auf Hauptverkehrsstraßen wird er unterschritten. Das führt zu Stress, Unsicherheit und Unfällen, wie Jochen Eckart, Professor für Verkehrsökologie an der Hochschule Karlsruhe, vor dem Verkehrsausschuss berichtete. 

An einem entsprechenden Forschungsprojekt hat sich auch Offenburg beteiligt – zusammen mit neun weiteren Städten in Baden-Württemberg. Sensoren, die an Fahrrädern angebracht sind, messen auf ausgewählten Strecken den Überholabstand zwischen Pkw und Fahrrädern. Aus den Erkenntnissen sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit abgeleitet werden. Für Offenburg ergaben sich folgende Erkenntnisse:

Die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Zeller Straße zwischen Moltkestraße und Waldbachsenke hat sich unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit bewährt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstände werden durchgehend eingehalten.

Die Verlängerung des Tempo-30-Bereichs in der Rammersweierstraße stadtauswärts bis zur Bertha-von-Suttner-Straße hatte keinen Einfluss auf die Überholabstände. Ein Verkehrsschild ab der Bertha-von Suttner-Straße verbietet dem Pkw-Verkehr außerdem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, also Fahrrädern und Motorrädern.