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Windkraft: Stadt will steuern

- 07.05.2026 - 

Informationsgrundlage soll geschaffen werden

Erneuerbare Energien gr Die Vorgabe ist klar: Bund und Land verpflichten die Regionalverbände, 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen. Der Verband Region Südlicher Oberrhein (VRSO) führt im Zuge dieses Auftrags derzeit die zweite Offenlage des Regionalplans Windenergie durch. Davon betroffen sind auch Flächen auf Offenburger Gemarkung. Die Stadtverwaltung will diese Entwicklung frühzeitig und aktiv begleiten.

Wie genau, darüber informierten Baubürgermeister Oliver Martini, Leon Feuerlein, Leiter der Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung sowie die Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Silke Moschitz, bei einem Pressegespräch.

Unter anderem schlägt die Verwaltung vor, am Brandeckkopf vertiefte Untersuchungen zu möglichen Standorten für Windkraftanlagen in Auftrag zu geben.

Der Planungs- und Umweltausschuss wird über die Pläne in seiner kommenden Sitzung am Montag, 18. Mai, beraten.

Flächenkulisse verkleinert

Bereits im Oktober 2024 hatte der Gemeinderat eine Stellungnahme zur ersten Offenlage beschlossen. Diese positionierte sich grundsätzlich positiv zur Windenergie, aber ablehnend gegenüber den damals vorgeschlagenen Flächenausweisungen, weil eine abschließende Bewertung der möglichen Standorte hinsichtlich der potenziellen Leistung sowie ihrer Verträglichkeit nicht möglich war. Mit der zweiten Offenlage hat der VRSO die Flächenkulisse auf Offenburger Gemarkung deutlich verkleinert, wie Leon Feuerlein schilderte.

Verantwortlich dafür waren unter anderem fachliche Einwände zu Artenschutz, Biotopschutz und Landschaftsbild. Das Gebiet W-16 am Brandeckkopf schrumpfte auf diese Weise von 252 auf 177 Hektar, das Gebiet W-27 zwischen Zunsweier, Berghaupten und Hohberg von 65 auf 39 Hektar. Das Gebiet W-28 bei Hohberg entfiel sogar vollständig.

Trotz der Anpassungen sieht die Stadt durch die veränderte Flächenkulisse derzeit keinen Anlass dafür, eine neue Stellungnahme zu fassen. Weiterhin – so ist es in der Vorlage zu lesen – gebe es keine detaillierten Untersuchungen möglicher Standorte. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, an der bereits bestehenden Stellungnahme festzuhalten.

Superprivilegierung droht

Gleichzeitig gebe es ein anderes Problem, wie Martini im Pressegespräch schilderte. Denn „mit der Fortschreibung des Regionalplans Windenergie setzt eine Superprivilegierung für bestimmte Flächen ein.“ Das bedeutet konkret, dass sie der Planungshoheit der Kommunen faktisch entzogen werden.

Tritt dieser Fall ein, würden für die betroffene Kommune über die Bauleitplanung dann kaum noch Steuerungsmöglichkeiten bestehen. „Ob Windkraftanlagen gebaut werden, entscheiden dann Projektierer und Flächeneigentümer“, stellt Martini klar.

Mehr Informationen nötig

In den Vorranggebieten besitzt die Stadt nur teilweise Grund, weite Teile der dort ausgewiesenen Flächenkulisse gehören dem Land oder befinden sich in privater Hand. Für Martini steht fest: „Wir wollen die Entwicklung als Kommune mitsteuern.“ Im konkreten Fall bedeute das, die in der zweiten Offenlage gegenüber der ersten verkleinerten Teilflächen W-16-2 und W-16-4 am Brandeckkopf auf ihre Windhöffigkeit zu untersuchen und begleitend Artenschutz- und Lärmschutzgutachten zu erstellen.

Entwicklung steuern

Ziel ist es, eine fundierte Grundlage zu schaffen, um geeignete Standorte zu identifizieren und die weitere Entwicklung aktiv steuern zu können. Da die Untersuchungen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken – Windmessungen dauern rund zwölf Monate, Artenschutzgutachten eine gesamte Vegetationsperiode – wird mit ersten Ergebnissen Mitte 2027 gerechnet.