Amnestie-Regelung: straffreie Abgabe bis 1. Oktober 2025 möglich
Springmesser-Verbot
Seit dem 31. Oktober 2024 sind sogenannte Springmesser in Deutschland grundsätzlich verboten. Gleichzeitig wurde eine Amnestieregelung geschaffen, die es Besitzerinnen und Besitzern solcher Messer ermöglicht, diese bis zum 1. Oktober 2025 straffrei abzugeben – bei der Waffenbehörde der Stadt Offenburg oder bei jeder Polizeidienststelle.
Springmesser – also Messer, deren Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck automatisch aus dem Griff herausspringt – dürfen seit Ende Oktober 2024 nicht mehr privat besessen oder getragen werden, unabhängig von der Klingenlänge. Nur in sehr eng begrenzten Fällen sind Ausnahmen erlaubt. Diese Ausnahmen gelten ausschließlich, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Seitlicher Klingenmechanismus: Die Klinge springt seitlich (und nicht nach vorn) aus dem Griff heraus. Begrenzte Klingenlänge: Die Klinge ist maximal 8,5 Zentimeter lang. Einseitiger Schliff: Die Klinge ist nur auf einer Seite geschliffen (nicht beidseitig scharf). Berechtigtes Interesse: Es liegt ein legitimer Grund für den Einsatz des Messers vor – eine berufliche Nutzung oder weil eine einhändige Bedienung zwingend erforderlich ist.
Geld- und Freiheitsstrafen
Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Springmesser weiter legal genutzt werden. Ansonsten sind Springmesser verboten. Wer seit 31. Oktober 2024 ein verbotenes Springmesser besitzt oder mit sich führt, macht sich strafbar. Es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Um den Übergang zur neuen Rechtslage bürgerfreundlich zu gestalten, hat der Gesetzgeber eine befristete Amnestieregelung beschlossen. Alle Personen, die am Stichtag 31. Oktober 2024 ein nun verbotenes Springmesser besessen haben, können dieses bis spätestens 1. Oktober 2025 straffrei abgeben.
Wer sein Springmesser innerhalb dieser Frist freiwillig abliefert, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten – weder für den vorherigen unerlaubten Besitz noch für das Mitführen auf dem direkten Weg zur Abgabe. Wichtig ist dabei, das Messer für den Transport in einem verschlossenen Behältnis mitzuführen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Sicherheit zu gewährleisten. Die freiwillige Abgabe von illegalen Springmessern bleibt sanktionsfrei. Selbst bei späteren Überprüfungen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, etwa im Rahmen eines Antrags auf eine Waffenbesitzkarte, wird diese straffreie Abgabe nicht als Verstoß gewertet und führt zu keinen nachteiligen Folgen.
Ziel der Amnestie ist es, die Zahl unerlaubt besessener Springmesser deutlich zu verringern und so einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit zu leisten. Bürger*innen, die noch im Besitz eines verbotenen Springmessers sind, werden aufgefordert, ihre Messer abzugeben.
Für einen reibungslosen Ablauf: Anmeldung oder Terminvereinbarung notwendig (Telefon 0781/82-2453 oder -2695 oder waffen@offenburg.de).







