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Deutschland hat ein Problem: Häusliche Gewalt

- 21.11.2025 - 

Die städtische Gleichstellungsbeauftragte Verena Schickle reagiert auf das heute veröffentlichte Bundeslagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024" des Bundeskriminalamtes. Die Ergebnisse sind alarmierend: Die Gewalt gegen Frauen hat erneut zugenommen. Im Deliktsfeld der Häuslichen Gewalt wurden 187.128 weibliche Opfer erfasst. Das sind 3,5 Prozent mehr als im Jahr 2023. Verena Schickle, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Offenburg, ordnet ein.

Gewalt gegen Frauen muss gesellschaftlich sichtbarer und geächtet werden
Das Bundeslagebild macht das systemische Ausmaß von Gewalt gegen Frauen – mit einem besonderen Fokus auf Partnerschaftsgewalt – einmal mehr deutlich. Die Ursache von Gewalt gegen Mädchen und Frauen liegt, wie auch die Istanbul-Konvention aufzeigt, in einem ungleichen Machtverhältnis zwischen Frauen und Männern und traditionellen Rollenbildern. Das hat vielfältige Auswirkungen – unter anderem finanzielle Abhängigkeiten von Frauen gegenüber Partnern, die ein Lösen aus von Gewalt belasteten Beziehungen stark erschwert.
Mädchen und Frauen müssen endlich umfassend und nachhaltig vor Gewalt geschützt werden. Präventionsangebote müssen gezielt bei Jungen und Männern ansetzen. Und: „Es ist Aufgabe von uns allen, der gesamten Gesellschaft, sich diesen Realitäten zu stellen, sie im Bewusstsein zu halten und gegen Häusliche Gewalt aktiv zu sein“ so Verena Schickle.
 
Partnerschaftsgewalt braucht geschlechtsspezifische Präventionsarbeit
Geschlechtsspezifische Gewalt wird überproportional von Männern ausgeübt, insbesondere von Partnern oder Ex-Partnern. In Trennungs- oder Scheidungssituationen sind Frauen besonders gefährdet. Gewalttätiges Verhalten gegenüber Mädchen und Frauen wird zunehmend akzeptiert und als normal empfunden. Zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt die Mitte-Studie 2024/2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung. Hier ist Handeln geboten. Wir brauchen weiterhin dringend geschlechtsspezifische Präventionsarbeit. Und wir brauchen einen Ausbau der Täterarbeit, um Gewalt vorzubeugen und zu bekämpfen, ist sich Verena Schickle sicher.
 
Istanbul- Konvention verpflichtet
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Mädchen und Frauen umfassend gegen Gewalt zu unterstützen und präventiv zu schützen. Sie muss endlich konsequent umgesetzt und mit ausreichenden Geldern hinterlegt werden, unter anderem für Schutzplätze, Beratungsstellen und insbesondere auch für den Bereich Prävention, wie die Täterarbeit. Petra Fränzen, die geschäftsführende Vorständin von Frauen helfen Frauen Ortenau e.V. sagt hierzu: „Das Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitsystem wird in der Ortenau sehr stark nachgefragt. Beratungs-, Präventions- und Schutzsystem sind hierbei sehr stark ausgelastet.“

Gewalthilfegesetz notwendiger denn je
Nach der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes durch die ehemalige Bundesregierung zu Jahresbeginn muss es nun auf Länderebene umfassend umgesetzt werden, damit eine tatsächliche Verbesserung im Zugang zu Schutz und Unterstützung für Gewalt betroffene Frauen – unabhängig ihres Wohnorts – Realität wird. Angesichts der dramatischen Zahlen muss unverzüglich gehandelt werden. Es braucht eine umfassende und intersektionale Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf Landesebene, einschließlich der Täterarbeit, so Verena Schickle abschließend.