Fundbüro
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Kontakt: Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro Fischmarkt 2 77652 Offenburg Tel.: 0781 82-2000 Fax: 0781 82-7251 buergerbuero@offenburg.de |
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat, wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
Kennt der Finder den Empfangsberechtigten nicht, so hat er sich unverzüglich mit dem Fundbüro in Verbindung zu setzen, falls der Wert der Sache höher als 10 Euro ist. Dies kann in einem ersten Schritt auch per E-Mail geschehen, in welcher der Fundgegenstand und Fundort mitgeteilt wird.
Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beträgt sechs Monate.
Das Fundbüro ist zuständig für:
- Fundsachenannahme
- Fundsachenausgabe
- Verlustbescheinigungen zur Vorlage bei Versicherungen u.a.
- Versteigerungen von Fundsachen: Hinweis und Termin erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Offenblatt
Nach abgegebenen Fundsachen können Sie online in der Datenbank suchen.







