Kindergeld
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Kontakt: Familienkasse Weingartenstraße 3 77654 Offenburg Tel.: 0800 4555530 (Information allgemein) Fax: 0781 9393-697 Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F22@arbeitsagentur.de |
| Links zum Thema: |
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Bundesagentur für Arbeit online |
Wenn Sie Kinder haben oder in Ihren Haushalt aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld nur, wenn zusätzliche Bedingungen erfüllt sind.
Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:
- für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro
- für das dritte Kind 190 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro
Das Kindergeld wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie im Öffentlichen Dienst arbeiten, erhalten Sie das Kindergeld direkt von Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn.
Verfahrensablauf:
Folgende Anträge stehen Ihnen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zum Download zur Verfügung:
Erforderliche Unterlagen:
Kinder unter 18 Jahren: zusätzlich
- Haushaltsbescheinigung der Meldebehörde, für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben
- Lebensbescheinigung der Meldebehörde, für außerhalb Ihres Haushalts lebende Kinder
- Geburtsurkunde, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin Ihr Wohnort angegeben ist
Konkrete Auskünfte erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Weitere Informationen können Sie im Kindergeldmerkblatt auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.
Telefon:
Information allgemein 0800 4555530
Zahlungstermine 0800 4555533
Forderungseinzug 0800 4555510
Die Anrufe sind kostenfrei.







