Landesfamilienpass
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Kontakt: Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro Fischmarkt 2 77652 Offenburg Tel.: 0781 82-2000 Fax: 0781 82-7251 buergerbuero@offenburg.de |
Der Landesfamilienpass ermöglicht es Familien, staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, zum Teil auch mehrfach, kostenlos zu besuchen. Kostenlos besucht werden können zum Beispiel:
- Wilhelma (Zoo) in Stuttgart
- Schloss Heidelberg
- "Blühendes Barock" in Ludwigsburg
- Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim
- Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZMK)
Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.
Voraussetzungen:
- ständiger Wohnsitz in Baden Württemberg
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben oder
- allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben oder
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesem am besten persönlich beim BürgerBüro der Stadt Offenburg. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch das Gutscheinheft für das laufende Kalenderjahr. Das jährlich neu herausgegebene Gutscheinheft können Sie dann bei Ihrer Gemeinde entweder persönlich abholen oder telefonsch oder schriftlich, auch über E-mail, anfordern. Selbstverständlich müssen die oben genannten Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Verfahrensablauf:
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen, für die Stadt Offenburg buchen Sie bitte einen Termin über das Online-Terminbuchungssystem alternativ können Sie diesen auch online über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragen.
Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis
Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Sozialministerium.







