Baugenehmigung/Baugenehmigungsverfahren
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Für Bauvorhaben, die nicht unter die Verfahrensfreiheit fallen, ist ein Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen (siehe Checkliste) in mindestens zweifacher Ausfertigung einzureichen. Das Recht zur Bauvorlage besitzen Architekten uneingeschränkt, Ingenieure für Ingenieurbauten sowie Personen mit nachgewiesener Sachkunde und Erfahrung (z. B. Bautechniker) für kleinere Bauvorhaben. Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Bauwert.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Anhörung der betroffenen Grundstücksangrenzer, die Einsprüche geltend machen können sowie der entsprechenden Fachbehörden. Nach Rücklauf sämtlicher Stellungnahmen der Fachbehörden kann die Baugenehmigung erteilt werden, wenn alle übrigen Voraussetzungen vorliegen.









