Verfahrensfreiheit
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Kontakt: Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice Technisches Rathaus, BürgerBüroBauen Wilhelmstraße 12 77654 Offenburg Tel.: 0781 80-3000 Fax: 0781 82-7000 buergerbuerobauen@offenburg.de |
| Ansprechpartner/ -in |
Kein Genehmigungsverfahren ist erforderlich für:
- untergeordnete oder unbedeutende Anlagen.
- tragende oder nichttragende Innenwände, Decken, Stützen oder Treppen in Wohngebäuden
- Aussenwand-oder Dachöffnungen in Wohgebäuden
- Aussenwandverkleidungen, Verblendungen, Verputz
- Feuerungsanlagen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters
- photovoltaische oder thermische Solaranlagen
- Einfriedigungen, Stützmauern bis 2 m Höhe
- Nutzungsänderungen ohne höhere Anforderungen als bei bisheriger Nutzung
- Schaffung zusätzlichen Wohnraums in Wohngebäuden geringer Höhe
- Abbruch von Anlagen geringer Größe
Weitere Einzelheiten über verfahrensfreie Vorhaben können beim BürgerBüroBauen nachgefragt werden.









