Bei vielen Gebäuden, bei Teilen von Gebäuden, bei Bodenfunden, bei Bildstöcken usw. besteht gegebenenfalls aus Gründen des Denkmalschutzes ein öffentliches Interesse an deren Erhaltung und Pflege.
Die Eigentümer von Kulturdenkmalen sind dahingehend durch das Denkmalschutzgesetz verpflichtet.
Belange des Denkmalschutzes werden durch die Untere Denkmalschutzbehörde wahrgenommen.
Diese ist der Abt. Baurecht im Fachbereich Stadtplanung und Baurecht angegliedert, Tel. 82-3000.
Fachtechnische Beratung zum Denkmalschutz erfolgt durch die Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, Tel. 82-2290.







