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Rund um Pflegeversicherung

- 25.09.2025 - 

Wenn der Pflegefall eintritt, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen an, die in Anspruch genommen werden können. Es gibt viele Möglichkeiten, die notwendige Pflege zu finanzieren. Die Pflegeversicherung ist jedoch vergleichbar mit einer Teilkaskoversicherung: die Leistungen decken oftmals den tatsächlichen Bedarf nicht ab, gerade wenn keine Angehörigen da sind, die dies auffangen können, muss vieles aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Doch was passiert, wenn diese Mittel verbraucht oder gar nicht vorhanden sind?

Antje Wagner vom Pflegestützpunkt Offenburg wird im Vortrag am Dienstag, 7. Oktober, 18.30 Uhr im SFZ Innenstadt zunächst die Hilfsangebote durch die Pflegeversicherung und ihre Finanzierung aufzeigen. Danach erläutert Karin Fichtner vom Amt für Soziales und Versorgung des Landratsamtes Ortenaukreis, was die Leistung „Hilfe zur Pflege“ durch die Sozialhilfe beinhaltet, unter welchen Voraussetzungen sie beantragt werden kann und welche Regelungen bei der Unterhaltspflicht gelten.

Der Vortrag wird als Hybridveranstaltung stattfinden, d.h. man kann persönlich zur Veranstaltung in den Bürgerpark kommen oder online von zu Hause aus teilnehmen.

Zur Online-Teilnahme ist eine Anmeldung unter Angabe der E-Mailadresse verpflichtend – entweder unter Telefon 0781 82-2222 oder per E-Mail an va.engagement@offenburg.de oder über den Link auf der Veranstaltungsseite https://seniorenbuero-offenburg.de/aktuell/veranstaltungen/. Anmeldeschluss ist Montag, 6. Oktober. Für die Online-Teilnahme kommen am Tag der Veranstaltung der Zugangslink und weitere Informationen per E-Mail.

Die Teilnehmerzahl im Stadtteil- und Familienzentrum ist begrenzt. Eine Anmeldung für die Teilnahme in Präsenz ist daher erwünscht. Der Eintritt ist frei.