Am 8. März 2026 wird die Bevölkerung über die Zukunft des Sonderlandeplatzes abstimmen
Wie geht ein Bürgerentscheid?
Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Der Bürgerentscheid wird gemeinsam mit der Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, durchgeführt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Worüber wird abgestimmt? Folgende Frage steht zur Abstimmung: „Sind Sie für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?“
Wie kam es zum Bürgerentscheid? Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat in seiner Sitzung am 10. November 2025 mit 31 zu 8 Stimmen die Durchführung eines Bürgerentscheides zur Frage „Sind Sie für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?“ beschlossen.
Wer darf abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger*innen sowie Staatsangehörige der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Offenburg haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Recht zur Abstimmung ausgeschlossen sind.
Warum dürfen nur Offenburger*innen abstimmen? Die Abstimmungsberechtigung beim Bürgerentscheid ist neben der Staatsangehörigkeit und dem Mindestwahlalter auch an den Hauptwohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthaltsort geknüpft. Da beim Bürgerentscheid über Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde abgestimmt wird, die damit den Offenburger Bürger*innen zur Entscheidung unterstellt wird, sind nur Offenburger*innen zur Abstimmung aufgerufen.
Muss ich mich zur Abstimmung anmelden?
Nein, alle Abstimmungsberechtigten erhalten bis zum 15. Februar 2026 automatisch eine Abstimmungsbenachrichtigung, sofern sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten habe? Sofern Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an die Mitarbeitenden des Wahlbüros unter der E-Mail-Adresse wahlen@offenburg.de oder Telefon 0781/82-2060.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Beschlüssen des Gemeinderats?
Sämtliche Informationen rund um die Gremiensitzungen der Stadt Offenburg finden Sie auf unserem Bürgerinfoportal unter: www.offenburg.de/ratsinfo.
Wie läuft die Abstimmung ab? Sie haben eine Stimme und stimmen mit JA für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung und mit NEIN dagegen.
Warum handelt es sich bei der zur Abstimmung gestellten Fragestellung um eine Ja- oder Nein-Frage? Die beim Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellte Frage muss stets auf eine konkrete Entscheidung gerichtet sein, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Dies geht aus dem Grundsatz der Klarheit und Eindeutigkeit demokratischer Abstimmungen hervor und findet sich auch in Art. 26 Abs. 5 der Landesverfassung wieder.
Wann wird das Ergebnis des Bürgerentscheids bekanntgegeben? Die öffentliche Ermittlung der Abstimmungsergebnisse erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr nach abgeschlossener Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Landtagswahl. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist noch am Wahlabend zu rechnen, der Gemeindewahlausschuss stellt das endgültige Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt fest. Welche Mehrheitsverhältnisse werden benötigt? Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Ist die Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.
Wie geht es dann weiter?
Das Ergebnis des Bürgerentscheids entfaltet die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist folgerichtig für die Stadt Offenburg bindend.







