Vortrag: Pflegebedürftig - was nun? Wer soll das bezahlen?
Wenn der Pflegefall eintritt, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen an, die in Anspruch genommen werden können.
Es gibt viele Möglichkeiten, die notwendige Pflege zu finanzieren.
Die Pflegeversicherung ist jedoch vergleichbar mit einer Teilkaskoversicherung: die Leistungen decken oftmals den tatsächlichen Bedarf nicht ab, gerade wenn keine Angehörigen da sind, die dies auffangen können, muss vieles aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Doch was passiert, wenn diese Mittel verbraucht oder gar nicht vorhanden sind?
Im Vortrag werden die Hilfsangebote durch die Pflegeversicherung und ihre Finanzierung aufgezeigt und es wird erläutert, was die Leistung „Hilfe zur Pflege“ durch die Sozialhilfe beinhaltet, unter welchen Voraussetzung sie beantragt werden kann und welche Regelungen bei der Unterhaltspflicht gelten.
Referentinnen:
Karin Fichtner, Landratsamt Ortenaukreis
und
Antje Wagner, Pflegestützpunktes Offenburg
Veranstaltungsort:
ANNA im Anna-von-Heimburg-Haus, Pflegestützpunkt, Kornstraße 3, 77652 Offenburg oder online von zu Hause.
Der Vortrag wird als Hybridveranstaltung stattfinden, d.h. Sie können persönlich zur Veranstaltung kommen oder online von zu Hause aus teilnehmen.
Zur online-Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung unter untenstehendem Link verpflichtend.
Anmeldeschluss ist Montag, 2. November 2026. Für die Online-Teilnahme erhalten Sie den Zuganglink mit der Bestätigungsemail.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Der Eintritt ist frei.
Es gibt viele Möglichkeiten, die notwendige Pflege zu finanzieren.
Die Pflegeversicherung ist jedoch vergleichbar mit einer Teilkaskoversicherung: die Leistungen decken oftmals den tatsächlichen Bedarf nicht ab, gerade wenn keine Angehörigen da sind, die dies auffangen können, muss vieles aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Doch was passiert, wenn diese Mittel verbraucht oder gar nicht vorhanden sind?
Im Vortrag werden die Hilfsangebote durch die Pflegeversicherung und ihre Finanzierung aufgezeigt und es wird erläutert, was die Leistung „Hilfe zur Pflege“ durch die Sozialhilfe beinhaltet, unter welchen Voraussetzung sie beantragt werden kann und welche Regelungen bei der Unterhaltspflicht gelten.
Referentinnen:
Karin Fichtner, Landratsamt Ortenaukreis
und
Antje Wagner, Pflegestützpunktes Offenburg
Veranstaltungsort:
ANNA im Anna-von-Heimburg-Haus, Pflegestützpunkt, Kornstraße 3, 77652 Offenburg oder online von zu Hause.
Der Vortrag wird als Hybridveranstaltung stattfinden, d.h. Sie können persönlich zur Veranstaltung kommen oder online von zu Hause aus teilnehmen.
Zur online-Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung unter untenstehendem Link verpflichtend.
Anmeldeschluss ist Montag, 2. November 2026. Für die Online-Teilnahme erhalten Sie den Zuganglink mit der Bestätigungsemail.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Der Eintritt ist frei.











ANNA im Anna-von-Heimburg-Haus, Kornstraße 3, 77652 Offenburg Offenburg
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