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Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Kontakt:
Stadt Offenburg, Zentrales Bürgerbüro
Zentrales Bürgerbüro/ Gewerbe, Sicherheit und Ordnung
Spitalstraße 2
77652 Offenburg
Tel.: 0781 82-2232
Fax: 0781 82-7499
 gewerbe@offenburg.de


Ansprechpartner/ -in
Carina Nicolai

Anzeigepflichtig ist jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung gerichtet, auf Dauer angelegt und nicht sozial unwertig ist.

Ausgenommen sind Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. eines Miethauses).

Folgende Merkmale sind der örtlich zuständigen Gemeinde anzuzeigen:

  • Beginn der Tätigkeit
  • Verlegung des Betriebssitzes innerhalb der Gemeinde
  • Änderung und Erweiterung der Tätigkeit
  • Aufgabe der Tätigkeit
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist nur eine Anmeldung in der neuen Gemeinde erforderlich. Eine gesonderte Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisherigen Gemeinde entfällt.
 

Rechtsgrundlage:
§ 14 Gewerbeordnung

Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.

Bitte bringen Sie mit: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsbürgern
  • Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen


Gebühren:
Bearbeitungsaufwand 30 Euro
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